Buch 
Abhandlungen
Seite
27
JPEG-Download
 

I

und seine Befreiung. 27

gebracht. Jene erhielten dafür jährlich ein Schaf, dieser 5 MüllHaber zum Lohne.

Bedeutende Einkünfte im Thale Glarus waren nach A eg.Tschudi 86 ) den Burgsässen verliehen, d. h. den Vasallendes Stiftes Seckingen, welche die Burgen im Lande zu Lehenhatten. Dahin gehörte vorzüglich der grösste Theil der Zehn-ten, von welchen das Gotteshaus selbst nur den Korn- undSchmalsaatzehnten und den Zehnten in der Wart (bei Schwanden),die Pfarrkirche zu Glarus aber überall den Viertel, an einigenOrten den Drittel bezog. Jener Burgen gab es nach dem Urbareinst fünf: zu Schwanden auf dem Tänniberg, auf Schwändi,auf Sool, zu Näfels und zu Oberurnen; schon ums Jahr 1300waren aber davon nur noch die beiden letztem vorhanden. DieBurgsässen waren wohl ursprünglich alle fremde Ritterhürtige,denen die Aebtissin diese Lehen mit der Verpflichtung über-tragen hatte, das für die Herrschaft selbst so entlegene Thalgegen fremde Angriffe zu schützen. So wissen wir z. B., dassdie Edelknechte von Schwändi aus Zürich herstammten "j. Dassglarnerische Wappengenossen nicht mit Burgen belehnt zuwerden pflegten, ersieht man am besten aus dem BeispieleOberurnens, welches, nach dem Aussterben der dortigen Edel-knechte, von Seckingen im Jahr 1309 dem Rudolf Stucki ver-pfändet wurde, doch, wie das Urbar sich ausdrückl,

»allein in Vogtije Wise, das er vff der seihen Burge vndze Urannen vnsers Gotzhuses vogt vnd amptmann sin sol.«

Es war also hier keineswegs von einer förmlichen Beleh-nung die Rede, durch welche Stucki als Vasall selbstständigeBeeilte erworben hätte, sondern er sollte bloss für so lange,bis ihm das geliehene Geld zurückbezahlt wurde, die Burg be-sitzen und die Einkünfte des Stiftes zu Urnen für sich beziehen.Wie weit sonst die Rechte der Burgsässen sich erstreckten,wissen wir nicht; nur von den Freiherren von Schwanden wirdberichtet 58 ), dass sie auch den Gerichtszwang zu Schwanden

s6 ) Handschrift!. Bemerkungen über den Loskauf von Seckingen inder T. U. S. 57 ) Tschudi 1. S. 220. ä s ) Notiz Aeg. Tschudis inder T. U. S.