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und seine Befreiung. 41

ihr bestes Kleid, die letzteren Gegenstände vorzüglich für dieBeamteten des Grundherrn, als Fall genommen wurden 8 ). Woes an Vieh fehlte, vertrat dessen Stelle immer das bpste Kleidoder der Harnisch und die Waffen des Mannes 9 ); doch konnteals bestes Haupt auch »der Hahn auf dem Sedel« oder »dieKatze bei dem Feuer« gegeben werden i0 ). Häufig wurde, beiBestimmung des Betrages des Todfalles, der Umstand, dassder Verstorbene noch, unabgeschichtele (»unberatbene«, in derHaushaltung lebende) Kinder hatte, in billige Berücksichtigunggezogen; auch konnten die Erben oft, besonders in der spätemZeit, den Fall um geringen Preis mit Geld lösen. In den be-nachbarten Gegenden kam es überdiess vor, dass die Erben,anstatt dem Herrn das als Fall schuldige Vieh zu überbringen,es bloss an einen öffentlichen Ort hinzustellen verbunden waren,wo sie ihm »einen Korb Wasser und eine Gelten Steine« vor-setzen konnten). Wenn dagegen Jemand statt des bestenStückes Vieh ein schlechteres (»böseres«) als Fall entrichtete,so musste er dieses dem Herrn als Strafe überlassen und jenesnoch dazu hergeben 1J ).

2) Dem Falle am nächsten stand das Gelässe, welches

8 ) Vergl. Grimm Weisthümer I. S. 2 (Engelberg), 20 (Kyburg),68 (Bubikon), 75 (Neftenbach), 106 (Laufen), 140 (Wiesendangen),240 (Ermatingen), 250 (Wellhausen), 261 (Mülheim). 9 ) r. Arx 1.312, N. a.: ,,si pecora non habet, debet dare arma et optima vesti-menta. Grimm Weislh. I. S. 28 (Fellanden), 32 (Birmenstorf) , 53(Knonau), 146 (Brüllen), 170 (Dagmersellen), 290 (Wagenhausen),816 (Nuhein). 10 ) Bluntschli 1.314. Grimm Weisth. I. S. 20 (Kyburg),240 (Ermatingen). Offn. v. Benken (vgl. §. 3, N. 8):War aber das erniennen varend gut helte dann ein Hanen oder ein Hännen, wer daun denfal sol nemmen, der mag nemmen zu dem fal den Hanen oder Hännenweders er wil. War aber das er nulzit anders helte dann ein Immen, wiler des fals nit enlberen, wes er dann ist, der sol nemmen an dem Flugweders bye (Biene) er will vnd sol damit gefallet han. ll ) GrimmBechtsalterlh. S. 370 , wo die Bechte von Ulznach und Lichlensleg er-

wähnt werden. 1? ) Vgl. dessen Weisth. I. S. 32, 53 (N. 9), 187 (Tuggen).Offn. v. Benken:War das er das best verseil und ein böseres

dargäb, vnd sich dess erfunde mit der Warheit, da sol der vorder fal

verloren sin, vnd sol aber das best Haupt geben.