und seine Befreiung. f>9
gruudherrlichen Stifte, dessen Beamtete sie eigentlich waren,und von dessen Immunität herleiten konnten. Desshalb mussteauch den Glarnern, die unter Seckingen’s milder Verwaltungan mancherlei Vorrechte vor andern Gotteshausleuten sich ge-wöhnt haben mochten, jener Versuch einer Vermischung mitniedriger stehenden Unterthanen bedenklich erscheinen, beson-ders da zu jener Zeit überhaupt alle Freiheit nur in dem Er-werbe und der standhaften Behauptung von Einzelnrechtengesucht wurde. Ruhig fügten sie sich indessen, unter der mildenVerwaltung einheimischer Ammänner und des österreichischenLandpllegers Grafen Friedrich von Toggenburg, der selbst ihrerAussöhnung mit Uri nicht zuwider war 40 ), unter die neue Herr-schaft. Offenen Widerstand erhoben sie erst dann, als HerzogLeopold in seinen Kriegen gegen die benachbarten Waldstättesie zum bewaffneten Zuzuge aufhieten wollte “). In dieser Zu-muthung einer Verpflichtung zum Kriegsdienste liegt, wie wirspäter noch sehen werden, vorzugsweise der Rechtspunkt, umden es sich in dem langen Kampfe handelte, welcher über dieBefestigung oder gänzliche Vernichtung der österreichischenHerrschaft im Thale Glarus geführt wurde. Es wird daher derMühe werth sein, das hierauf bezügliche, von Oesterreich an-gesprochene Recht etwas näher zu untersuchen.
Dem Stifte Seckingen als Grundherrschaft gegenüber warenunter allen Glarnern nur die Wappengenossen, welche ebendesshalb von den gewöhnlichen Zinsen und Abgaben frei waren,zum Waffendienst verpflichtet, und auch diese nach dem Urbar ll )bloss verbunden, die Rechte des Stiftes im Thale selbst zuschützen. Von dem Gotteshause, dessen Kastvögte und Meiersie waren, konnten daher jedenfalls die Herzoge von Oesterreichihre Ansprüche darauf, dass die Glarner in ihren Kriegenmitkämpfen sollten, nicht herleiten. Eher könnte man geneigtsein, ihnen dieses Recht, wie K o p p ,s ) mit Hinsicht auf dieStadt Luzern, wegen der ihnen auch über Glarus zustehenden
i«) Urk. von 1315 bei Tschudi 1. 270. — U) Vergi. Tschudi I. 280,207. — '2) S. oben <$. 4, S. 45. — «) a. a. 0. S. 164.