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und seine Befreiung.
Orten; als ein solches hat man sich Glarus in dieser alternZeit zu denken, bis es zu yortheilhaftern Bündnissen zugelassenwurde. Als widerrechtlich lässt sich an dem Bunde von 1352nur das bezeichnen, dass die Glarner ihre Verpflichtungen gegenOesterreich, welche sie doch nicht bestreiten konnten, sichnicht ausdrücklich vorbehielten, wie dieses Luzern in sei-nem Bunde mit den drei Waldstätten von 1332 gethan hatte.Auch hier ist indessen zu erwägen , dass dieses nicht ganz vonihrer Willkür abhing, und dass die Eidgenossen, welche dasLand im Kriege eingenommen hatten und noch während desKrieges den Bund schlossen, jenen Vorbehalt nicht zugehenkonnten, ohne dadurch zugleich wieder das Gewonnene demFeinde zurückzugeben.
Nachdem dann auch Zug auf ähnliche Weise wie Glarusvon den Eidgenossen erobert, jedoch unter vortheilhaftern Be-dingungen in ihren Bund aufgenommen worden war und HerzogAlbrecht lange vergeblich mit grosser Macht Zürich belagerthalte, kam zwischen ihm und den sieben Orten, aus denennun der Bund bestand, durch die Vermittlung des Markgrafenvon Brandenburg auf den 1. September 1352 ein Friede zu Stande.Nach diesem versprach der Herzog den Glarnern Vergessenheitdes Geschehenen, wogegen sie sich verpflichteten, ihm hinfortwieder gehorsam zu sein 26 ). Der Bund mit den Eidgenossenwurde nicht aufgelöst, da diese nur versprechen mussten, sich»fürbass« nicht mehr mit Unterthanen Oesterreichs zu ver-binden, ihre frühem Bündnisse aber sich ausdrücklich vorbe-hielten. Als daher der Herzog, der unter jenem Versprechender Glarner vorzüglich auch ihr Abstehen vom Bunde verstandenhatte, dieses von ihnen verlangte, beriefen sie sich auf dieEidgenossen, w'elche sie des ihnen geleisteten Eides zu entlassenhätten *’). Diese aber behaupteten in den langen Kriegen, welchedarüber entstanden, gegen den Herzog und gegen den Kaisersiegreich ihre Bündnisse mit Oesterreichs Untergebenen in Luzern,Zug und Glarus. Gewiss ist indessen, dass Glarus schon 1353
26 ) Urk. v. 14. Sept. bei Tschudi I. 420. — T ‘) Ebenda S. 428.
Hist. Archiv. III.
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