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70 Das Thal Glarus unter Seckingen u. Oestr.

Glarnern zerstört. Mit gleicher Entschlossenheit retteten dieseden 21. Juli die Vilenspacher vor einem Ueberfalle ihrer Feindevon Wesen, Walenstad und dem Sarganserlande 4 ). Nachdemdann durch die Schlacht bei Sempach (9. Juli) der Krieg zuGunsten der Eidgenossen entschieden, Wesen mit ihrer Hülfeeingenommen (17. August) und ein Anstandsfriede mit Oesterreich(4. October 1386 und 14. Januar 1387) bis zur Lichtmesse 1388geschlossen worden war, in welchem die Glarner zwar nichtausdrücklich den Worten 5 ), wohl aber der That nach begriffenwaren, mussten diese anfangen, sich als selbstständiges Gemein-wesen zu fühlen und durften es wagen, ihre innern Verhältnissevon Oesterreich unabhängig, nur mit Zustimmung ihrer Eid-genossen zu ordnen. Das Bedürfniss dazu war offenbar theilsin dem durch den Krieg unterbrochenen Zusammenhänge mitSeckingen, hinsichtlich der Appellationen und der Ernennungder zwölf Urtheiler durch die Aebtissin, theils wohl auch in demwillkürlichen Verfahren begründet, welches sich die österreichi-schen Vögte und Untervögte bei den Gerichten erlaubt habenmochten 6 ). So traten denn die Männer von Glarus, nachdemsie zuvor den Rath und die Einwilligung der sechs Orte Zürich,Luzern, Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden dafür eingeholthalten, den 11. März 1387 in eine Landsgemeinde zusammen,um sich zum ersten Male selbst Gesetze zu geben. Neben meh-rern privat- und strafrechtlichen Statuten, die wohl nur einWeisthum (das früheste schriftlich verzeichnete oder wenigstensauf uns gekommene) des von ältester Zeit her bestandenenglarnerischen Hofrechtes waren, und einigen prozessualischenBestimmungen wurden hier folgende, auf die Verfassung desLandes sich beziehende Gesetze aufgestellt: 1) Alljährlich aufSt. Johann des Täufers Tag soll die Gemeinde sich versammeln,um ein Gericht von 15 ehrbaren Männern, je einem aus jedem

4 ) Tschudi I. 525 , 533 . ä ) Urk. ebenda S. 537 . 6 ) Urk. ebendaS. 539 (das Original ist in den Heer. Samml.; der Abdruck hat meh-rere, doch unwesentliche Fehler): ,, ze verkommen grossen Kumbervnd Gebresten" so vnser Landlüt rieh vnd arm vnlzhar gehept handvon vnser gerichlen vnd von ander Sachen wegen u. s. vv.