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Abgaben
oder auch die Regenten wegen schlechter Wirthschaft damit nicht mehr ausreichten,verlangten sie von den StaatSgenossen Anschüsse, und belegten sie mit Abgabenoder Auflagen. Gemeiniglich fanden sie aber dabei große Schwierigkeiten, indemdie Großen des Reichs sich nicht dazu zwingen lassen wollten, weil sie einen «tand ,im Staate bildeten und behaupteten , daß dergleichen Beiträge aus ihrem Ver-mögen ihnen nur mit ihrer freien Beistimmung abgefedert werden dürften. Aufdiesem Wege aber war selten viel zu erlangen. Da jedoch einerseits die Noth-.wendiqkeit, das Staatseinkomme» zu vermehren, auch von den Großen des Reichs ^eingesehen wurde, und auf der andern Seite die Regenten sich nicht gern mit die-sem mächtigern Theile der Nation entzweien wollten, so waren jene geneigt, denGroßen Steuerfreiheit zu bewilligen, wenn sie nur zugestanden, daß der übrige ^Theil der Nation, welcher keinen Theil ihrer Wtandschast ausmachte, besteuert 'werden durfte. Die Großen, fürchtend, daß, wenn den Regenten keine O.uelleihres Einkommens eröffnet würde, endlich die Last der Abgaben auf sie fallen ikönnte, gestanden den Regenten gern die Freiheit, von dem übrigen Theile der Na- 'tion Steuern zu erheben, zu, und dieser, ohne Organisation und ohne Kraft,mußte steh in sein Schicksal ergeben. So wurden die Abgaben fast allenthalbenlange Zeit hindurch nur auf die gemeinen Classen der Unterthanen gelegt, und die Ivornebmer» mächtigern Stände, Geistlichkeit und Adel, behaupteten lange ihre lAbgabenfreiheit. Nun saken zwar verständige Regierungen früh genug ein, daß, iwenn sie von den Ilntertbanen auf eine dauernde Art Abgaben sieben wollten,denselben die Mittel gelassen werden müßten, wodurch sie jedes Jahr wiederso viel erwarben oder einnähmen, daß sie davon leben, und so viel übrig be- ^hielten, daß sie die Abgaben bezahle» könnten, und sahen daber bei der Bc- 'steuerung dahin, daß sie die Steuerpflichtigen nicht zu sehr angriffen. Allein es ,dauerte lange, ehe man die Grundsätze deutlich begriff, nach welchen die Ver-theilung der Abgaben auf eilte gerechte und billige Weise geordnet werden muß.Erst in den neuern Zeiten, wo der Staat ein Gegenstand des tiefern Nachdenkensgeworden, und eine vollkommenere <Llaatswissenschafr entstanden ist, hat sichauch eine Theorie der Abgaben gebildet, welche jetzt fb weit gediehen ist, daß Re-gierungen dieselbe zur Grundlage der Einrichtung und Verbesserung ihrer Staats-einkünfte machen können.
Nach dieser Theorie sind die Abgaben nichts Andres als VermögcnSantheileder StaatSgenossen, welche jeder derselben in den Staatsschatz erlegen muß, da-mit dadurch die StaatSzwecke befördert werden. Aus diesem Begriffe fließt:
1) daß Niemand steuern - und abgabenfrei sein darf, welcher Vermögen oder Ein-kommen hat, und die Vortheile des StaatS, Schutz feiner Person und seinesVermögens genießt, und daß daher alle und jede absolute Steuerfreiheit ungerechtgegen diejenigen StaatSgenossen ist, welchen Abgaben auferlegt werden: 2) daßdie Abgaben nach der Proportion des reinen Einkommens eines Jeden vertheilt wer-den müssen; 3) daß die Abgaben nie die O.uelle oder die Ursachen schwächen odergar vernichten dürfen, durch welche das reiue Einkommeu hervorgebracht wird;
4) laß sie einen so geringen Theil des reinen Einkommens wegnebmen sollen alsMir möglich ist, damit desto mehr übrig bleibe, das Einkommen der Nation, so-wie jedes Individuums zu vermehren. — Die größte Schwierigkeit, um zu einerrichtigen Vertheilung der Abgaben zu gelangen, ist: das reine Einkomme» einesjeden Individuums ausfindig zu machen. Diese Schwierigkeit zu losen, daranbat man bei der bisherigen Besteuerung wenig gedacht. Die Finanziers begnüg-te» sich, da Abgaben zu erbeben, wo sie Vermögen oder Einkommen bemerkten,ohne sich viel darum zu bekümmern, ob sie vom rohe» oder reinen Einkommen,vom Capital oder von den Zinsen und Gewinnsten gegeben wurden. Die rohesteManier war es, nach der Zahl der Köpfe zu vertheilen. In der Voraussetzung,