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Erster Band. A bis Bl.
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Advocat

der Zeit (jetzt, dann», s. w.), der Quantität, der Bejahung und Verneinung/der Vergleichung, Absonderung. Advcrbialisch nennt man den Redetheil,wenn man einen Sah bloß durch ein Substantiv mit einem Particip oder bloß alsAnhang eines andern EaheS ausdrückt. ^

Advocat , Fürsprecher, GerichtSredner, Rechtsbeistand, ein Mann, derdie Rechtswissenschaften studirt und nach ubersiandener Prüfung die obrigkeitlicheErlaubniß erhalten hat, !,<l,»<'.,i<>>i.->m zutreiben, d. h. gegen verhält-

nismäßige Vergütung die Rechte oder Ansprüche dritter Personen vor Gerichtzu verfechten. Erst durch Ertheilung der Vollmacht wird der Advocat Bevoll-mächtigter und Sachwalter. Nach den Grenzen seiner Vollmacht richtet sich'die verbindende Kraft seiner Handlungen für den Clienten, d. h. für Denjeni-'gen, der ihm die Führung eines RechrshandelS Processes) übertragen hat, unddie Bekundung dieser DollmachtSertheilung wird die Legitimation zum Proceßgenannt. Da der rechtliche Beistand, sowie die Sachführung, auf einem be-'isondern Vertrauen beruht, so hat auch der Advocat besondere Treue und Sorg-falt zu gewähren. Wenn er entweder aus bösem Willen oder durch Fahrlässig-keit seinem Clienten schadet, so ist er diesem dafür verantwortlich, oder der Clientkann auch in den mehrsten Fällen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegendie Handlung des Atvocaten erlangen. Die Advocalen sind eine Classe vonStaatsdicnern, welche von jeher eine bedeutende Rolle in allen Staaten gespielthaben. Bei den Römern war die Advocatur ein Geschärt der größten Staats-männer und Redner, vorzüglich bei Vertheidigungen in Criminallachen; die min-der wichtigen und civilrcchtlichen Sachen wurden von Procuratoren (s. d.)geführt, welche mit Übernahme der Processe auch deren Eigenthümer wurden.In England und Frankreich bilden die Advocaten eine angesehene Classe vonöffentlichen Beamten mit einem reichlichen Einkommen und der Aussicht, un-mittelbar in die ersten Würden des StaatS überzugehen: daher bleiben aber auchdie talentvollsten Männer freiwillig ihr Lebenlang in diesem Berufe. In an-dern Landern ist das umgekehrt, der Advocatenstand ist da in einer sehr unter-geordneten Stellung gegen die Gerichte und nur die Pfianzsehule zu andern Staats-ämtern. selbst der geringern, und die natürliche Folge ist, daß im Advocaken-stande nur die unbedeutender!, Männer zurückbleiben (natürlich mit Ausnahme so-wol im Einzelnen, als einiger deutschen Staaten überhaupt), welches für die ganzeRechtSversassung vc, großem Nachtheil ist. .Ist ti >->, u m,

Verwalter der Kirchengürer, nach ihren verschiedenen Ämtern auch ,

N!n,5i>lia'i. Iieli». j>.-,5i,>iN-Ü Iiliiü l,. s w. genannt, wurden unter ^ttilico'sConsulat eingeführt, zugleich ordnete der Papst an, daß die Bischöfe, Äbte undKirchen gute Vertheidiger haben möchten. 'Anfänglich bekleideten Kanonici dieseÄmter, nachher wurden große Waffenträger, ja Monarchen, z. B. der deutscheKaiser und der König von Frankreich, Advocat , der allgemeinen römischen Kirche.Die für einzelne Kirchen bestellten Advocati, (Vögte) besorgten der Kirche weltlicheGerichtsbarkeit Namens der Bischöfe und Abte in deren Gebiete und entschieden dieGerichtsbändel ihrer Unterthanen. Daneben beschützten sie der Geistlichen welt-liche Guter mit den Waffen, wenn es nöthig war. Vor den Gerichten betriebensie die Klagen und Gerechtsame der Kirchen, welchen sie verpflichtet waren. Durchihre Beamte besorgten sie die Einsanmilimg der Zehenten und aller Hebungen, undgenossen dagegen von den Stiftern vermeinte geistliche Wohlthaten und beträcht-liche Gefälle. Als aber diese Vögte nach und nach den Geistlichen und ihren Un-terthans, entweder selbst oder durch ihre Untervögle lästig wurden und durch derenHabsucht ungemein litten, suchten die Kirchen allmälig ihrer Spccialvögte loszu-werden. -Lchon Urban III. suchte dies für sie zum Besten der sogenannten Kir-chenfreihcit zu bewirken, fand aber 1186 zu seinem Befremden, daß die deutschen