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Erster Band. A bis Bl.
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676
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676 Barlh-Barthcnheliu Barthelemy (Jean Jacques)

D a r t H-B a r t h e n h e l m, ein altadeliges, dann reichsfrei- u. xanierheir-liches, 1810 in den östr. Grafenstand erhobenes Geschlecht, das, schon nm das I.8s,6 »iner Ludwig dem Frommen berühmt, dem deutschen Orden in Palästina eine» )Hochmeister (1206 10) gegeben hat. Graf Z chann Baptist Ludwig Ehr jrenreich v. Barth-Barrhenheim, k. k. ostr. Kämmerer und niederesir. Re-igierungssecretair, Malteserrittcr, geb. den 5. März 178-1 zu Hagenau im Elsaß, lstudirte von 17951800 auf dem Gymnasium zu Karlsruhe , hierauf zu Freiburg lund zu Göttingen . Philosophie, Rechts- und Lttaatswisscnschaften, auch Diplo-1matie waren seine Hauptstudien. 1801 trat er in k. k. östr. Staatsdienste. Hier^bemühte er sich, die vorhandenen Gesetze und Anordnungen, welche sich auf die-Landesvcrwaltung bezogen, zu ordnen und für den Geschastüdienst lichtvoll zusam-menzustellen. So erschien 1818 seine Schrift über das politische Verhältniß der lverschiedenen Gattungen von Obrigkeiten zum Bauernstande in der Provinz Nieder-!»streich, die nicht nur a» sich statistischen Werth hat, sondern auch überhaupt bewder Gesetzgebung über den Bauernstand in Deutschland verglichen zu werden ver-dient. Dann gab er von 1819 21 eineOstr . Gewerbs- und Handelsgesetz-kunde" heraus, welche die oberste Gewerbs- und Handelsbehörde in Östreich alssMuster zur Bearbeitung der emzelnen Provinzialgeseßzebungen über diesen Gegen- >stand allen Landesstellen der Monarchie empfahl, sodaß bereits auf der Grundlagedes Barlheuhcim'schcn Systems ähnliche Bearbeitungen für Galizien , Steiermark und für das Venetianische erschienen sind. SeineBeiträge zur politischen Gesetz-'künde", die der Gras von B. in freien Heften herausgibt, enthalten meistens Ab-handlungen über einzelne Gegenstände der ostr. Landesverwaltung, z. B. über die ,östr. Staatsbürgerschaft, über die Zsraeliten in Östreich, über das freie Gemeinde-wesen , über den Zustand der Protestanten daselbst u. s. w. Außerdem hat er einSystem der östr. administrat. Polizei, m. Rücksicht auf Ostreich unt. d. Enns"(Wien 1829, 1. Bd.) herauszog., auf welche eineÖstr. poln. Gesehkunde" fol-gen wird. Dieser fleißige und für seinen Beruf literarisch thätige Geschäftsmannwurde vor kurzem zum Vorstand und Director des Witwen- und WaiseninstitutSherrschaftl. Wirihschaftsbeamten in Niederöstreich gewählt.

Barthel, ein ausBartholomäus zusammengezogener Name. Die sprüch-wönliche Redensart:Der weiß, woBarthelMost holt oder schenkt", hat, wie somanche andre, einem jetzt nicht mehr bekannten Umstände ihre Entstehung zu ver-danken. Einige vermuthen, es habe einst einen Mosischenken dieses Namens ge-geben, der seinen Gästen eine besonders gute Sorte vorgesetzt habe. Andre meinen,unter dem Barthel sei der am 21. Aug. im Calender stehende ApostelBarthclomäuszu verstehen. Da nun -in der Regel zu Bartholomäi noch kein Most zu haben ist,so weiß Derjenige, welcher weiß, wo Barthel Most holt oder schenkt, Etwas, wasAndre nicht wissen; er ist also gescheidter als Andre. Zn manchen Gegenlen sindBenennungen üblich, welche aus dem zusammengezogenen Namen eines Heiligenund einem um die Zeit, da dessen Name imCalender steht, in derNaiur oder imhüuklichen Leben stattfindenden Umstände gebildet sind, wie: Rosenhaits, weil umJohannes (zusammengezogen in Hans) die Rosen blühen; Kornjokel, weil zuIa-cobi (zusammengezogen in Iokel) das Korn reif ist; Mostmichel, weil gegen Mi-chaelis die Weinlese beginnt; Hasenbarrhel, rveil nach Barthclomäus die Jagdaufgeht. 11.

Barthelemy (Zean IacgueS), geb. am 20. Jan. 1716 zu Cafis, un-weit Aubagne in der ehemaligen Provence, erhielt eine gute Erziehung bei den -tern vcm Oratorium zu Marseille und sollte sich bei den Jesuiten zum gastlichenStande vorbereiten, deren verkehrte Behandlung ihm aber diese Bestimmung sosehr verleidete, daß er alle Anträge zu geistlichen stellen ablehnte und den Otel ei-nes Abbe bloß annahm, uni anzuzeigen, daß er zu diesem Stande gehörn. Von