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Deutsche Kirche seit 1814 (fach.)
HkS eine selbst wieder zu bewachende Bewachungs- und Zähmungsanstalt des Vol-kes, sondern als etwas Sittliches, geschichtlich Gewordenes, auf eignem RechteRuhendes betrachten werte! Diejenigen gingen allerdings von sehr jangumischenHoffnungen aus, die von einer deutschen Nationalkirche träumten, Einrichtungeines deutschen Patriarchats oder doch wenigstens Primats in Antrag brachten.Dem Reiche war ein einfacher Staaienbund gefolgt, und wenn schon im Reicheseit der Reformation eine eigentliche Nationalkirche allein darum undenkbar war,weil der Reichstag bei jeder Relig -rnssache in purt-i ging, so mußte nach aufgehobe-nen! und nicht hergestelltem Reichsverbande derGedanke an eine Nationalkirche uniso mehr chimärisch sein. Obgleich es sich nicht leugnen läßt, daß der Hund davonKenntniß zu nehmen haben würde, wenn ein einzelner «Ltaat die reichsdep italions-hauptfchlußmäßige Pflicht zur Herstellung und Dotation der katholischen BiSthü-mer verkennen wollte, so blieben doch die D>, Handlungen der einzelnen Länder überdiesen Gegenstand Sache der einzelnen Dundesglieder. Plank's Vorschlag, dasLui^nis t!v!u,^«liu«i uu> herzustellen, konnte ebenfalls nicht angewandt werde», daja ohnedies schon jeder Einzelne beim Bundestage den Beschlüssen der Mehrheit inder Regel widersprechen kann. — Von Östreich kann hier keine Rede sein, da dieneuern Begebnisse auf die östr. Kirche von gar keinem Einfluß gewesen. Unter denübrigen deutschen Staaten war Baiern der erste, der mit dem Papste das Concor-dat schloß. Die bisherige rechtliche Kirchenordnung ward darin anerkannt. Abersehr zu beklagen »st es, daß der Papst sich bewegen ließ, die alte Wahlfieihe/r derdeutschen Kirche aufzuheben und ein königl. Ernennungsrecht an die stelle tretenzu lassen. In dem übrigen Theile von Süddeutschland gaben die Wessenbcrg'schenAngelegenheiten (s. Konstanz ) den Anstoß zur Eröffnung von Verhandlungen.Es traten die protestantischen Regierungen des nördlichen Deutschlands hinzu, mitAusnahme jedoch von Preußen, Sachsen und Hanover . Eine Commission bildetesich in Frankfurt , welche über die Art, wie BiSlhümer zu errichten, sich berieth.Nachdem alle die Vorbehalte und Clauseln, welche bald diese, bald jene Regierungwünschte, in den Grundzügen zu einer Vereinbarung über die Verhältnisse der ka-tholischen Kirche in deutschen Bundesstaaie» aufgenommen waren, wuchsen diese zu100 Paragraphen an, deren letzter sich noch die Adoptation alles Dessen, was allen-falls im östr. Kirchenrechte noch Vortheilhaftes gefunden werden könnte, vorbehielt.Aus diesen Grundzügen wurde nun eineDeclaration in lateinischer Sprache zusam-mengesetzt, ivelche dem Papste zur Annahme vorgelegt werden, und deren AnnahmeBedingung der Errichtung der BiSthümer sein sollte. Eine Gesandtschaft ging zudiesem Zwecke nach Rom . Sie erhielt am 10. Aug. 1819 als Antwort die Dar-stellung der Gesinnungen deü Papstes. Er verzichtete gern auf alles ihm pecuniairNützliche, z. B. auf die Vergebung von geistlichen Stellen in den Papalmonaien,gemäß den aschaffenburger Concordaten; ebenso beeilte er sich, die, obgleich dürf-tigen (z. B. des limburger und fulder Capitels) Ausstattungen anzunehmen. Aberdie ihm zugemuthete Einwilligung in Abänderung der Grundsitze der Kirche konnteer nicht annehmen. Die beabsichtigte Vereinigung oder vielmehr Anerkennungder zu Frankfurt ausgearbeiteten Declaration kam also nicht zu Stande, und manmöchte sich hierüber weniger als darüber wundern, wie man es auch nur erwartenkonnte, daß der Papst schwach genug sein werde, die Unfreiheit der Kirche ausdrück-lich anzuerkennen. Man hat also nur dem Papste Gelegenheit gegeben, aus Geld-vorcheile zu verzichten und die Freiheit der Kirche zu vertheidigen, in der Meinung,sieigeborene Gemüther zu gewinnen. Indessen eröffnete Consalvi am Schluß derpäpstlichen Darlegung einen Ausweg, indem er auf den Fall, daß die bedungenenModisieakionen der Declaration nicht angenommen werden sollten, in seinem leb-haften Wunsche, dem dringendsten Bedürfnisse der Gläubigen, nämlich dem, ihreSeelenhirten zu haben, abzuhelfen, und in beständiger Beziehung auf Das, was in