Band 
Dritter Band. D bis E.
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Differenzialrechnung Dileming 287

des römischen Rechts Derjenige, gegen welchen einsolchesGerüchtverbreitet wird(der Diffamat), eine Klage (Piwvocation ex le^e dillöm-wi) gegen den Diffaman-ten dahin, daß dieser entweder seine Behauptung erweise oder für immer damitzum Stillschweigen verwiesen werde. Wegen bloß beleidigender Nachrede, ohnesich dabei einer Federung zu berühmen, concurrirt die Diffamationöklage mit derInjurienklage. 37.

Differenzialrechnung, s. In finitesi malrechnung.

Diffession (von diffitiren), in der Rechtssprache die Handlung, wo-durch Jemand eine gegen ihn gebrauchte Urkunde, ein producirtes Instrument, fürfalsch und untergeschoben erklärt; daher der Diffessionseid, oder der Eid,durch welchen Jemand eine Urkunde, dem Inhalt und der Unterschrift nach, ab-schwört. (Vgl. Recognosciren.)

Digeriren, beim Scheidekünstler oder Apotheker die Behandlung einesoder mehrer Körper, die enveicht oder ausgelöst werden sollen, indem man solchegewöhnlich gepulvert, mit einer Flüssigkeit übergössen, in einem verschlossenen Ge-fäße einer gelinden Wärme kürzere oder längere Zeit ausseht, wodurch unter an»der» Essenzen, Elixire und Tinkturen gewonnen werden.

Digesta, s. Römisches Recht .

Dignitarien (von dignii.is, Dignität, Würde, Grad), Würdenträ-ger; besonders Diejenigen, welche hohe Staats-oder Hofämter bekleiden, daherGroßdignitarien, --i.,nds-di»i!.,ircs, Großwürdenträger in Frankreich , oder diehohen Reichsbeamten, z. B. die Prinzen oder Generalgouverneurs der Provinzen.Doch werden auch die hohen Hofämker, welche zum Theil von Prinzen bekleidetwerden, nämlich der Oiund-öl.irecb.il du p-il.iis, 6iuud-6bsini,el>:in, 6ra»d-chciner, tiiancl-Vencur und 6 r,ind-V 1 ,'> 1 ti^ des ceremonies, mit letzteren Na-men benannt. In der englischen Kirche sind Dignitarien diejenigen Geistlichen,die zwischen Bischöfen und Pfarrherren in der Mitte stehen, also -lichidi.icoui,Deesiii. pr.iebcnd.irii. Dignitas heißt in der römischen Kirche ein miteiner Gerichtsbarkeit oder Verwaltung verbundenes Kirchenamt.

D i j o n, ehemal. Hauptst. des Herzvgth. Burgund , am Fluß Ouche, jetztHauptst. im ftanz. Deport. der Cüte d'Or. Sie ist groß, wohlgebaut, befestigt,und enthält mit ihren 3 Vorstädten ungefähr 22,500 E. Sie ist der Sitz einesBischofs, zu dessen Kirchsprengel jetzt die Depart. der Eäte d'Or und der Ober-marne gehören, und der unter dem Erzbischof von Besarwon steht. Es gab hierehemals reiche Klöster, vorzüglich eine weibliche Cistercienserabtei, welche die Mut-ter aller übrigen wurde. Unter den öffentl. Gebäuden zeichnen sich der Dom unddas alte weitläufige, aber gut gebaute Residenzschloß der vormaligen Herzoge vonBurgund aus. Die Stadt hat Manufacturen von Mützen und Strümpfen, Spiel-karten, Wollenzeuchen und Wachslichtern; überdies beträchtlichen Weinhandel.Die Akademie der Wissenschaften, jetztGesellschaft der Literatur, Künste und Wis-senschaften zu Dijon , ist 1725 errichtet und 1740 von dem Könige bestätigt wor-den. Außerdem hat sie eine Akademie von 3 Facultäten, eine öffentliche Bibliothekvon 40,000 Ddn., ein Museum u. a. wissenschaftliche Anstalten. Die Ge-gend, worin die Stadt liegt, heißt le Dijonnais. In dem PfarrdorfeFontaineleDijvn, 1 L-tunde von der Stadt, ist der heil. Bernhard, nach-heriger Abt zu Clairvaux , geboren.

Dike, s. Asiräa und Hören.

Dilemma, Dilemm, in der Logik, ein verfänglicher und gewöhnlich beiWiderlegungen gebrauchter Schluß, in welchem ein Satz zur Voraussetzung erho-ben wird, aus welchem man zwei (dann im eigentlichen Sinne Dilemma, Doppel-schluß) oder mehre (Polylemma, Dielschluß) falsche und ungereimte Folgen ablei-tet, sodaß also der Obersatz ein hypothetisches Vorderglied undein disjunctivcsHin-