Band 
Dritter Band. D bis E.
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302
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302 Diplomatik

Monarchen eins der wirksamsten Mittel der neuesten Diplomatie geworden undhat ihr abermals einen ganz andern Charakter, als sie zuvor hatte, gegeben, obgleichvorauszusehen ist, daß sie denselben nicht anhaltend werde behaupten können. —Die Wissenschaft des diplomatischen Verkehrs behandelte schon A. de Diguesort ins. seit 1164 durch 6 Allst. verbreit. „l.'uinlEsailvui et ses lvnctions" (2 Bde., 4.).Mably's „Principe!, <le iieAneiiitioiiz" sollte s. „Vrriit Public 6e l'lüurnpe kniille»ur 1e, liniier" zur Einleitung dienen; Pacassi schrieb eine „Einleitung IN diesimmtl. Gesandtschaftsrechte" (Wien 1117); Ahncrt einen „Lehrbegriff der Wis-senschaften, Erfodernisse und Rechte eines Gesandten" (Dresden 1184); von Rö-mer eine „Einleitung in die rechtlichen, moralischen und politischen Grundsätze überdie Gesandtschaften" (Gotha 1188); von Mosham ein „Europäisches Gesandt-schastsrecht" (Landshut 1805). Don Martens (Neffe des ehemal. Pros. zu Göt-tingen ) das„,Vi>nu.-,ircüiploinaticznk" (Leipz. 1823 — 25). ZurGesch.dersranz.Diplomatie enthält Flassan's „llist. gelier. et I.ii;. llc In cliplonistie franc."(2. A., Paris 1811, 1 Bde.) gute Beiträge. Die Frage, wann die lateinischeSprache in Staatsverhandlungen durch die stanz, verdrängt worden sei, beantwor-tetK.F.Pudor: ,,l)e palina liiiAnae lutinae ab tiurvpae civimtllinü tlv price,liieileiibnü etc. publice .igcntil>U5 optirno jure relrilniencla" (BreSsau 1811),Unter dem großen Kurfürsten von Brandenburg , Friedrich Wilhelm, wurde die st anz.Sprache am berliner Hofe, und seit dem rastädter Frieden 1114 allmälig für dieauswärtigen Angelegenheiten in den preuß. Staaten eingeführt. 31.

Diplomatik, Urkundenlehre, ist die Wissenschaft von den schriftlichenAufsätzen, welche über Rechte und Thatsachen auf eine feierliche und verbindlicheArt ausgefertigt sind, und den spätern Zeiten zum völligen Beweise dienen. Siemacht einen Theil der historischen Quellenkunde aus. Nach den 3 Hauptabschnit-ten der allgemeinen Geschichte müßte es eigentlich eine alte, mittlere und neuere Di-plomalik geben, zumal da es fast von der Zeit an, als Buchstabenschrift in Gebrauchkam. auch Urkunden gibt. Ägypter, Phönizier, Babrlonier, Perser, Hebräer, Grie-chen und Römer, jedes gebildete Volk der alten Welt schrieb Urkunden und bewahrtedieselben in Archiven und machte von ihnen historischen, juridischen und politischenGebrauch. Gleichwol datirt man die Diplomatik nicht so weit zurück, indem manweniger auf das Wesen als die Form, weniger auf den Inhalt als den Stoff sah.Weil man bis jetzt kein aufPergament oder ägyptisches Papier geschriebenes Di-plom hat auffinden können, welches über das 5. Jahrh, nach Chr. hinaufreichte, sohat man dies auch für den Zeitpunkt angenommen, in welchem die Diplomatik be-ginnt. Man hört daher höchstens von einer ältern und neuern Diplomatik spre-chen : und wenn man nach jener und dieser genauer fragt, so sehen sie einander sounähnlich, daß man kaum begreift, wie man so verschiedene Dinge mit demselbenNamen habe bezeichnen können. Unter der ältern Diplomatik verstand man dieWissenschaft oder Fertigkeit, die Schrift aller Urkunden und Bücher lesen, erklären,nach dieser Schrift und andern Eigenschaften über ihr wahres Alter urtheilen undsie anwenden zu können. Die neuere hingegen nannte man auch Diplomatie(s. d.). Die ältere Diplomatik scheint bloß dem Gelehrten, die neuere dem Staals-und Geschäftsmanne anzugehören. Jenem heißt diplomatisch, was sich auf alteSchrift bezieht, aufUrkunden, besonders öffentlichen, beruht; diesem, was sich aufdie Verhandlung der vornehmsten Geschäfte im Staate oder wenigstens einen Theilderselben bezieht, ferner, was zur Gesandtschaft oder zum Amte und Geschäftskreiseder Gesandten gehört. So fand zwischen Dem, was man Diplomatik auftUniver-sitäten nannte, und Dem, was der Staatsmann so hieß, kaum eine andre Ähnlich-keit statt, als daß in beiden Alles mit der Feder ausgemacht wurde. Und in derThat trennte man beide gänzlich von einander, hielt die ältere Diplomatik für ei-nen Theil der Antiquitäten, die neuere für einen Zweig der Staatswissenschaften,