804 Dipodie
wurden viele falsche Urkunden gemacht, viele echte verfälscht, um entweder An-sprüche darauf zu gründen, oder begründete Ansprüche zu vernichten. Es war da-her Nichts so wichtig als eine möglichst sichere Kritik dieser Urkunden. Man rich-tete nun sein Hauptaugenmerk auf Schristzüge und Zeichen aller Art; man nahmbloß Rücksicht auf die Form der Urkunden aus dem Mittelalter. Die ersten For-scher in diplomatischen Angelegenheiten hatten in der That nichts Angelegeneres.Die folgenden Diplomatiker aber gingen nun ebenfalls bloß diesen Weg, und blie-ben hierbei stehen, als ob sie die Diplomatik vollständig hätten. Um aber vollstän-dig zu heißen und Das ganz zu leisten, was man von ihr erwarten kann, durftesie sich weder bloß mit Exegetik und Kritik der Diplome befassen, noch aus einenZeitraum beschränken, über welchen man nicht hinausgehen wollte, da der Ge-brauch der Urkunden über ihn hinausgeht, und durfte auch nicht bloß an der äußernForm derselben hallen, unbekümmert um den Geist. Eine zweckmäßigere Einrich-tung derDiplomatik als die bisherige scheint folgende. Die Diplomatik wird be-trachtet als eine historische Wissenschaft von den schriftlichen, mit höherer Aukorisa-tion versehenen Beglaubigungs- und Bestätigungsmitteln, und der Art der Aus-fertigung derselben in einem rechtlichen Zustande der Staaten unter sich und in sich,von der Zeit an, wo die ersten Keime zu einem europäischen Staatcnspsiem undrechtlicher Verfassung der Staaten sich entwickelten, bis aufunsere Zeit. Sie würdezerfallen 1) in die allgemeine, und 2) in die besondere Diplomatik. „Die allge-meine Diplomatik handelt von den Urkunden überhaupt, nach deren Äußern undInnern, von deren Ausfertigung und Ausfertigern, ihrer verschiedenen Beschaf-fenheit in verschiedenen Zeiten und Aufbewahrung, dem Archivwesen. Die beson-dere Diplomatik zerfällt in die staatS- und völkerrechtliche, die kirchenrechtliche,Privalrechts- und Privatdiplomatik. Auf diese Weise umfaßt sie olle wichtigeVerhältnisse eines rechtlichen Zustandes des öffentlichen und Privatlebens; aufdiese Weise zeigt sich aber auch, wie die neuere Diplomatik mit der ältern durch mehrals den bloßen Namen, oder den Gebrauch der Feder zusammenhängt, wie aber auchdiese neuere von noch weiterm Umfange sein müsse, als man gewöhnlich geglaubthat. Man beschränkte sich nämlich auf die sogen. Gesandtschaftspraxis, die Ge-schäfte des diplomatischen Corps; allein diese macht offenbar nur einen Theil dersel-ben aus. Da sich die Staatspraxis nämlich in die einheimische und auswärtigeverzweigt, so wird eö auch ebenso viele Arten urkundlicher Staatsschriften geben,als Arten der Staatspraxis. Die einheimischen Staatsschriften (uct.i publioo)im weitern Sinne, kann man die publicisiischen, die auswärtigen diplomatische inengerer Bedeutung nennen. Diesen muß man noch in kirchen- und privatrechtli-chen Verhältnissen die urkundlichen Ausfertigungen und andre Schriften hinzufü-gen, und dann erst ist der Umfang der Diplomatik genau bestimmt. Als Hülss-wissenschaften der ältern Diplomatik muß man noch hinzufügen eine diplomatischeGraphik, Sprach - und Auslegungskunde und Kritik. Über die Wichtigkeit einersolchen Wissenschaft Etwas hinzuzufügen, dürfte wol unnölhig sein. Der histori-sche Forscher weiß, welche Dienste ihm die Sammlungen völkerrechtlicher Urkun-den leisten, und was Leibnitz darüber Gediegenes in seiner Vorrede zum „t'.ocloxjuri-, Pentium eliplomriticus" gesagt hat; eine gute Benutzung von Martens's imI. 1791 begonnenen „keoueil clvs peinvipsux trnit,:!." (Forts, und Ergänz, desDumont- und Rousset'schen „c.orps univerüel <1ip>nm«tlgiie" vom I. 1761)und dem „8upple,nenl" seit 1808, fortgesetzt von Frdr. Saalfeld (der 10. Bd.1824 — 26, erschien Gött. 1828) wird diese Wichtigkeit außer Zweifel sehen.Vgl. Flassan's (s. d.) „Uistoire ellploin-itiguo clo la br.inco".
Dipodie oder Syzygie, in der Metrik ein Abschnitt des Metrums,welcher eine Verbindung von zwei Füßen enthält, z. B. ein Dijambus.