Drais
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Diätophilus seine glücklich überwundenen Übel entwickelte und in einer Seelen-diätetik einen wissenschaftlichen Beitrag zur Psychologie lieferte. Zur Zeit desReicbsfriedenscongresses zuRastadk ernannte ihn der Markgraf zum Polizeitirectordaselbst, um für Alles, was zur Liehe, heil und Beguemlichkeik an dem Congreßortediänen keiuie, zu sorgen. Zu dieser schwierigen Stellung erwarb sich H. v. D.durcb Thätigkeit, Klugheit und einsichtsvolle, nach Verhältnissen und Personen be-rechnete Anordnungen allgemeine Zufriedenheit. Leine Polizeianstalten, unterwelchen eimge, vorzüglich dieGewerbssckule, als eine Congreßstiftung, noch fort-bestehen , kennen Männern in gleicher Geschäftslage zum Muster dienen. S. s.181-1 zu Manheim erschienene Lehnst: „Die Polizei auf dem ReichSfriedenScon»greß zu Rastadt von 1191". Karl Friedrich erhob ihn jetzt zum geh. RcgierungS-rath und Polizeidireckor in Karlsruhe . Hier ward durch s. kluge Berechnung derLoca-lität, sowie der zu Gebote stehenden Mittel, binnen 3 Jahren ein Arbeitshaus,eine Rmnford'sche Speiseanstalt, eine gute Beleuchtung, Reinlichkeit der Straßen,Unterdrückung des Bettelns und wuchernden Zunftzwanges u. s. w. zu Stande ge-bracht. (S. I>. Harkleben'S „Statist. Gemälde der Residenzstadt Karlsruhe undihrer Umgebungen", Karlsruhe 1815.) 1803 ward H. v. D. als Präsident des
Hofgerichrs nach Rasiadt versetzt. Der collegialische Geschäftsgang gewann unterseiner Leitung mannigfaltige Vorzüge, deren Folgen sich durch schnellere und gründ-lichere Rechtspflege bewährten. Als im presburgcr Frieden das BrciSgau und dieOrtenau dem Hause Baden zufielen, sandte ihn Karl Friedrich mildem Charaktereines wirkl. Geh.-Raths als ersten Hofcommissair nach Freiburg zur Besitzergrei-fung, Empfang der Huldigung und Organisation der Collegien nach der badischenVerwaltungsart, Während der zwei Jahre, welche zu diesem Zwecke verwendetwurden, mußten viele Ansprüche ausgeglichen, und die Gemüther für Abänderun-gen, worin man mitunter keine Vorzüge finden konnte, der Gleichförmigkeit derStaatsverwaltung wegen, empfänglich gemacht werden. D. D. wußte dies Allesmir so viel billigen Rücksichten einzuleiten, daß ihn der Großherzo^ mit dem Ordender Treue beehrte und zum Präsidenten des nach Manheim versetzten obersten Ge-richtshofes des ganzen Großherzogihums ernannte. Wie er in diesem Wirkungs-kreise den CollegialgeschäftSgang bei der Rechtspflege verbessert hat, zeigt s. „Ge-schichte der badischen Gerichtshöfe neuerer Zeit" (Manheim 1821). Sein reinerPatriotismus und s. gründlichen publicistischen Kenntnisse bewährten sich insbeson-dere in der für Baden kritischen Epoche des drohenden Verlustes seiner schönsten Pro-vinzen, der Rhcinpfalz und des Breisgaus. Die Standhaftigkeit des letzkverstorb.GroßherzogS Karl , die öffentliche Meinung, zu welcher damals die badische Regie-rung, mit momentaner Werthschäßung der sie bearbeitenden gründlichen Schrift-steller, ihre Zuflucht nahm, dasGefühl der alliirten Monarchen, welche die Rechteeines Souverains höher als politische Rücksichten schätzten, sowie Bignon's undv. D.'S siegreiche Schriften über diese berühmte Territorialangelegenhcit rettetendie Integrität des badischen Landes. Als Schriftsteller muß man Frcih. v. D.,bei aller Vorliebe für das Alte, Gründlichkeit, Belesenheit und Deutlichkeit desVertrags zugestehen. Classisch ist s. aus dem Archive geschöpfte „AusführlicheGeschichte von Baten unter Karl Friedrich vor der Revolutionszeit" (Karlsruhe 1816 —19, 2 Bde.), sammt der dem 1. Bde. angehängten Abhandlung über dieTheorie der Particulargeschichte. Für die Zeit, wo ausnahmsweise in Baden undWürtemberg. doch in letzterm nach weit billigern Normen, Besoldungssteuern Modewurden, hat seine „Abhandlung über den Beizug der Besoldungen zu außerordent-lichen Staatslasten" (die er mit Grund als ungerecht, unbillig, unpolitisch und ge-fährlich darstellt) besonderes Interesse. Seitdem war er mit dem Präsidenten ei-nes Tribunals des linken Rheinuferö in literarischer Fehde über Öffentlichkeit undMundlichkeit der Justiz im Civilfache verwickelt. B. DraiS'S zu Manheim 1822