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Ernscr Punctation
Schiffbarmachung der Ems so weit vollendet, daß die Schifffahrt auf dem Canalvon Meppe» schon bis an die Grenze stattfand. Kommt diese Verbindung zuStande, so kennte der deutsche Handel vom Rhein und Westfalen die niederlän-dischen Zölle vermeiden, und Deutschland eine eigne freie Handelsstraße bis in dasWeltmeer erhalten.
Emser Punctation. Zn der Absicht, sich der Amtsrechte und desganzen Einflusses der Bischöfe zu bemächtigen und dadurch sich als Eigenthümeraller bischöflichen Gewalt in der Christenheit zu constituiren, die Bischöfe aber inbloße Bevollmächtigte des römischen Stuhles zu verwandeln, hatten diePäpste vorund nach der trienter Kirchenversammlung dahin gearbeitet, das ihnen zugestandeneRecht der Bestätigung neu gewählter Bischöfe nach und nach auf die wichtigsten be-sondern Amtsbefugnisse derselben auszudehnen, indem sie ihnen Bevollmächtigun-gen (Zndulte und Facultätsverleihungen) dazu erst aufdrangen, dann selbst nach-zusuchen anmutheten, und endlich durch Übertragung derselbe» auf die unmittelbarin die Sprengel eingreifende Zurisdiciion ihrer Nuntien theilweise wieder entrissen.Zn Deutschland waren diese Anmaßungen, wegen Mangels an Eintracht in Ver-theidigung derNationalkirchenrechte, so weit vorgeschritten, daß der römische Stuhlsich in Rücksicht nicht nur der in jedeni fünften Jahre bei ihm nachzusuchenden Be-vollmächtigungen (Quingucnnalfacultätcn) der Erzbischöfe, sondern auch der denNuntiakuren zugewiesenen unmittelbaren Ausübung erzbischöfl. Rechte in Dispen-sarions-, Appel/ations-und geistlichen Bene steten fachen, wie nicht weniger einerMenge bestimmter Execulionen von der Metropolitengewalt, seiner Collaiurreser-virter Dignitäten und Präbenden und durch solche Mittel nach Rom gezogener Ein-künfte der deutschen Kirche, im 18. Hahrh. bereits eines mehr als l'Ülljährigen Be-sitzstandes erfreute, dessen Rechtmäßigkeit noch nie mit Erfolg angefochten wordenwar. Erfolglos blieben auch die Beschwerden, welche die durch FebroniuS über dieWiderrechtlichkeiten dieser päpstlichen Eingriffe aufgeklärten und dabei am meistenbeeinträchtigten drei rheinischen Kurfürsten und Erzbischöfe 1769 und 1777 deßhalban den Kaiser brachten. Doch durch Josephs I I. mächtige Reformen seit 1781 zurNachahmung ermuntert und 1785 durch die Aufstellung einer neuen, allen 4 Erz-bischöfen (Mainz wegen Worms, Trier wegen Augsburg, Köln wegen Zulich undBerg undLalzburg wegen Freisingen) nachtheiligen Nuntiamrfür die pfalzbairi-schen Staaten zu München abermals vom Papste gereizt, vereinigten sie sich in dem-selben Zahre zu einer Beschwerde über die päpstlichenNumicn an tenKaiser, dessenAntwort ihnen Schutz ihrer Mekropoluanrechte zusagte und den Nuntien alle Ge-richtsbarkeit im deutschen Reiche absprach. Der Unterstützung des Kaisers gewär-tig, schlössen diese 4 Erzbischöfe nun auf ihrem Congreß im Badeorte Ems durchAbgeordnete, den 25. Aug. 1785, die u. d. N. der emser Punctationbekannte Übereinkunft zu gemeinschaftlicher Behauptung der ursprünglichen ka-nonischen und reichöverfassungsmäßigen Rechte ihrer bischest, und erzbischöst. Ge-walt gegen die Ein- und Übergriffe der römischen Curie ab. Von den Grundsätzender Unveräußerlichkeit dieser Rechte, vermöge göttlicher Einsetzung, weil Christusdie Gewalt zu binden und zu lösen allen Aposteln und deren Nachfolgern, den Bi-schöfen, ertheilt habe, der Beschränkung des päpstlichen Primats über die Kircheaufdas Recht der Oberaufsicht und oberrichtcrlichen Gewalt in e.inri^ inchnribns,der Unzulassigkeit jeder darüber hinausgehenden, aus den bekanntlich unechten Zsi-dorischenDecreralen gefolgerten päpstlichen Anmaßung und ter durch das aschaffen-burgcrConcorden nur für einige Epcepiionssälle beschrankten, doch nie aufgehobenenGültigkeit der baslcr Dccreke ausgehend, erklärten sie in ihrer Puncratwn die obenerwähnten Ausdehnungen u. Einmischungen der Papsigewalt in die Angelegenheitender deutschen Kirche nur wenigen altkanoinschen und reichsrerfasiungsmäßigc» Aus-nahmen für unerträgliche, sofort abzuschaffende Mißbräuche, die zufolge derselben