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Emser Punctation
von den Nuntien ausgeübte unmittelbare Iurisdiction für aufgehoben, und derenGegenstände für rechtmäßige, keines IndultS bedürfende Befugnisse ihrer eignenIurisdiction. Zugleich trugen sie darin, neben andern Vorschlägen zur Einschränkung,des Papstes, auf Änderung des ihm zu leistenden Vasalleneides der deutschen Bi-schöfe, Ermäßigung der Annalen- und Palliengelder, Ausschließung nicht natura-lisirter Ausländer von deutschen Pfründen, Aufhebung aller E.remtionen und Ver-hältnisse der Klöster und Ordensleute mit auswärtigen Obern, Abschaffung der Ehe-hindernisse in gewöhnlichenDispensationsfällen, Errichtung vonProvinzialsynodal-geeichten als dritter Appellationsinstanz, Revision des aschaffenburger ConcordatS,auch für den Fall einer Weigerung des Papstes, in ihre Beschlüsse und Vorschlägeeinzugehen, aufVeranstaltung eines allgemeinen oder deutschen Nationalconciliums,und wenn dieses nicht zu Stande käme, auf rechtSverfassungsmäßige Abhülfe ihrerBeschwerden an. Endlich versprachen sie, nach Wiedereinsetzung in ihre ursprüng-lichen Gerechtsame, auf Verbesserung der Kirchendisciplin werkthätig Bedacht zunehmen. Dieser Schritt zu einer an sich wünschenswerthen Veränderung der Ver-hältnisse zum Papste fand nur bei den Protestanten allgemeinen, unter den deutschenKatholiken aber getheilten Beifall. Der Kaiser billigte zwar die Idee der Puncta-tion, jedoch gab er in seiner Antwort aufdieMittheilung derselben den Erzbifchöfenzu erkennen, daß sie sich vor allen Dingen der Zustimmung der exemten und ihrerSuffraganbischöfe versichern möchten. Dasselbe hatte er ihnen schon vor Abschlußder Puncration gerathen, und sie hatten es gänzlich verabsäumt. Diese Vernachläs-sigung wurde nun ein Hauptgrund des Fehlschlagen« der ganzen Unternehmung.Sollte einmal auf die der bischöfl. Gewalt, vermöge göttlicher Einsetzung, zukom-menden Rechte zurückgegangen werden, so konnte jeder Bischof dieselben AmtSbe-fugnisse, die die Erzbischöfe vom Papste zurückfederten, für sich selbst in Anspruchnehmen, denn die erzbischöfl. Gewalt war bekanntlich eine spätere Einrichtung derKirche, und die alteObservanz setzte bei jeder wichtigenVeränderung derKirchendis-ciplin Berathung des Erzbischofs mit seinen Suffraganen voraus. Daher sahendie deutschen Bischöfe in den emser Beschlüssen nur einen eigenmächtigen Versuchzur Erweiterung der Metropolitangewalt, dem sie, ohnehin durch Unterlassung dervorgängigen Rücksprache beleidigt, schon darum entgegen waren, weil sie lieber einementfernten, durch bekannte Mittel günstig zu stimmenden Oberherrn unterworfenbleiben, als nahen Gebietern einen bisher nicht üblich gewesenen Einfluß auf ihreDiöcesen einräumen mochten. Überdies hatte der Papst den Kurfürsten von Pfalz -baiern so ganz für sich gewonnen und durch die in den Reformen Josephs U. damalseintretende Stockung bald so freies Spiel, daß er sich gegen die Theilnehmer derPunctation in den Vortheil des Angriffs setzen konnte. Auf ihre ersten Versuchezur Ausübung des darin reclamirten Dispensationsrechts folgte sogleich ein Circu-larschreiben des kölnischen Nuntius Pacca, das diese Dispensarion für ungültig er-klärte, und da die Erzbischöfe den Pfarrern Abweisung dieses Circulars befahlen,und der Kaiser es förmlich cassirte, entkräftete Baiern diese Dcrtheidigungsmasi-regeln durch Gegenbefehle an die Pfarrer im pfälzischen Gebiete der zu Mainz gehö-renden wormser Diöces, worin ihnen der Gehorsam gegen den Erzbischof in dieserSache bei Strafe der Einziehung ihrer Einkünfte verboten wurde. Gleichzeitig er-ging an den Bischof von Freisingen auf seine Anzeige der Punctation, in einemSchreiben des Papstes, die schärfste Mißbilligung derselben, derBischofvonSpeierrügte in Vorstellungen an den Kaiser und den Kurfürsten von Mamz das eigenmäch-tige Verfahren der Erzbischöfe, und eine Menge Flugschriften der xäpsil. Partei, mitderen Thätigkeit die erzbischofliche nicht gleichen Schritt hielt, wirkte aufdie öffent-liche Stimmung der Katholiken zum Nachtheil der emser Beschlusse. Dagegen be-wies die trotzige Abweisung der Protestation, welche Trier und -Lalzburg gegen dieErhebung einer dem Kurfürsten von Baiern 1787 vom Papste bewilligten Zehnten-