Band 
Dritter Band. D bis E.
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Encyklopädie der Wissenschaften

Geographie aber mit den Naturmerkwürdigkeiten der Erdkugel und ihrer Bewohner;doch zeigt sie die Eigenschaften der letzter,> nur so weit, als sie von der Beschaffen-heit des Wohnortes herrühren.— Die Staatswissenschaft, oder der Inbe-griff aller der Kenntnisse, welche zur Ausrechthaltung des gesellschaftlichen Vereins,Staat und Kirche genannt, erfoderlich sind, kann mannigfach eingetheilt werden.Wir wähle» diejenige Eintheilung, aus welcher am leichtesten hervorgeht, was derkünftige Slaatsdiener sich davon aneignen muß, theils alS Haupt-, theils als Ne-bensache. H Theologie oder Kenntniß der Lehren und Gebräuche der StaatSreli-gion, womit in den meisten Staaten das gestimmte Unterrichts- und Schulwesenverbunden ist. Man rechnet dazu Exegese, oder die Kunst, die Bücher der Bibelzu verstehen und auszulegen, Dogmatik oder die systematisch zusammengestelltenGlaubenssätze, die christliche Sittenlehre oder die aus jenen Sätzen besonders auS-gebobenen Vorschriften, die Kircbenaeschichte oder die Kenntniß der Entstehung,Ausbildung und Feststellung der Glaubenslehren, Lebensregeln, Religionsgebräucheund der verschiedenen darauf sich beziehenden Einrichtungen in christlichen Ländern,endlich die Kenntniß der noch vorhandenen Religionsgebräuche, und die Erlernungder Kunst, diesen Lehren und Gebräuchen theils in öffentlichen Versammlungen,theils bei andern vorkommenden Veranlassungen Eingang, Achtung und Beifall zuverschaffen: Liturgik, Katechetik, Pastoraltheologie, Polemik, Kanzelberedtsam-keit u. s. w. 1>) Jurisprudenz, oder Kenntniß der Gesetze und innern Einrichtungeneines Staats und des Verfahrens, sie geltend zu machen. Hierhin gehört das Civil-oder bürgerliche Recht, nach welchem die Ansprüche über Mein und Dein, die einStaatsbürger an den andern hat, entschieden werden; das Criminalrecht, welchesdie Erraffn für begangene Verbrechen bestimmt; der bürgerliche und peinliche Pro-ceß, welcher das in einem Civil - oder Criminalfalle zu beobachtende Verfahren vor-schreibt. Außerdem gibt es noch eine Menge einzelner Rechte oder Inbegriffe vonGesetzen und Bestimmungen für einzelne Gegenstände, als Lehnrecht, Wechselrccht,Seerecht, Kirchenrecht, Forsirecht, Kriegsrecht, EtaatSrecht u. s. w. r) Finanz-oder Kameralwiffenschafken, oder die Kenntniß, das zu Erhaltung des SkaatS erfo-derlicheGeld am zweckmäßigsten herbeizuschaffen und zu verwenden; PPolizeiwis-senschaft, oderKenntniß der Einrichtungen und Maßregeln, durch welche die öffent-liche Ruhe, der Wohlstand und die Ehre des Staats gegen andre Etaaten gesichertwird; H Kriegswissenschaft, oder die Kenntniß, wie Streitkräfte zu Wayer und zuLande angriffs- und Vertheidigungsweise zu brauchen sind. Dahin gehört Exercir-vnd Manoeuvrirkunst, Befestigungskunst, Taktik, Strategie u. s. w. — Die Ma-thematik oderKenntniß von den Eigenschaften der Größen zerfällt zunächst in diereine und die angewandte. Jene betrachtetdieGrößeentwederalseinZcitmannigfal-tiges, und dann heißt sie Arithmetik, oder als ein RaummannigfaltigeS, und dannheißt sie Geometrie, oder sie beschäftigt sich mit nichts weiter als durch allgemeineZeichen bestimmten Größen, und dann heißt sie Algebra. Die angewandte Mathe-matik betrachtet entweder gewisse allgemeine Eigenschaften der wüA.chen Dinge, z. B.die Schwere, llndurchdringlichkeit, Beweglichkeit und die allgemeinen Naturgesetzeals Größen, und bestimmt sie dem gemäß, oder sie wendet die Eätze der reinen Ma-thematik auf wirkliche Fälle an, z. B. in der Mechanik u. s. w. — Die Naturlehreoder Physik ist die Kenntniß von den Grundeigenschaften aller Dinge in der Na-tur, und den Gesetzen ihrer Veränderungen. Ein besonderer Theil derselben ist dieChemie (s. d.). — Die Naturgeschichte oder Naturbeschreibung, d. h. dieKenntniß der Eigenschaften der Dinge, zerfällt, wie diese Dinge selbst, in 3 Theile,nämlich in Mineralogie (im weitesten die Geognosie einschließenden Sinne desWorts), Beschreibung der unorganischen, Botanik, Beschreibung der organischen,nicht belebten, und Zoologie, Beschreibung der organischen, belebten Dinge in derNatur. Auch die Kenntniß des menschlichen Körpers gehört eigentlich in die Zoo-