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England. I. Volk und Bärgerstand
Zahl der Ritter und Esguires gibt Colguhorm auf 11,000, die der Gentlemen,welche bloß von ihren Renten leben, auf 35,000 Hausvater an. II I. Der Unter-schied zwischen diesem niedern, theils persönlichen, theils Amts - und Realadel unddem Bürgerstande, der <7,>„>>,,niuOss. ist so gering, daß z. B. Dlackstone in seinenberühmten „Conunenlarien über das engl. Recht" ihn selbst zu derselben rechnet.In dem hier anaenommenen strengern Verbände aber gehören zum Bürger-stande zuerst alle Landeigenthümer, deren Gut einen jährl. Abwurf von wenig-stens 10 Schill. gewahrt (Vcoiiwn), dann alle Handwerker und Tagelöhner (Irs-,I,-5NX N. 1, lilie,und l.Wonieii). Sie machen, wie überall, den großen Hau-fen des Volks aus; aber nirgends ist bittere Armuth und Überfluß in einem soschneidenden Contraste einander nahe gestellt, als in England. Der jährl. Bedarfeiner Familie in den ärmsten Classen wird auf 15 Pf. St. und in den Städten auf13 Pf. St. angegeben, und darauf? der Bevölkerung (71 Mill. von 18) beschränkt.Ein volles Drükiheil des Volks (1.518,000 Menschen) hat aber nicht einmal diesenoihdürftige Existenz, sondern muß von den Pfarrgemeinden 1 ihres Bedarfs alsAlmosen erhalten. Diese Armentaxe betrug in England und WaleS vom 6. März1827 bis ;uniI>. März 1828, 7,715,055 Pf. St. Ein Fünftheil des Volks (hoheund niedere Staatsbeamte, Arzte, Rechtsgelehrte, Lehrer aller Art, Capitalien,Adel und Reiche, aber auch die sämmil. Armen) trägt zu den jährl. neuen Erzeug-nissen nichts bei, bekommt aber doch von ihrem Werthe ein volles Dritttheil. DieZahl der Familienhäupter nimmt Colguhoun auf 31 Mill. an, wovon zur königl.Familie 12, zum hohen A^el 561, zur slenirv 36,861, zum CivilstaatSdienste21,500, zur Armee und Marine 222,500, zur Geistlichkeit 19,000, zu demStande der Rechtsgelehrten 19,000, Arzte, Wundärzte und Apotheker 18,000,für den Landbau 1,302,000 (worunter nur 70,000 mittlere und 210,000 kleineGrundeigenthümer, 280,000 Pachter), für Handwerker, Handel und Manufacrturen 1,506,771 gerechnet werden. Das Durchschnittseinkommen einer Familiedes Mittelstandes (eines Arztes, Advokaten, mittlern Staatsbeamten) wird auf3—100 Pf., der höhern Staatsbeamten oder wohlhabenden Gutsbesitzer auf800—1000 Pf., der Baronets auf 3500 Pf. und des hohen Adels auf 10,000 Pf.angegeben; diese Angaben sind jedoch im Einzelnen großen Abweichungen unter-worfen und scheinen bei den höhern Ständen zu gering zu sein. Mr. Thellusson,welchem sein Großvater ein Capital von 30 Mill. aufstapeln ließ, würde mit seiner1 - Mill. jährl. Eink. allein 130 Baronets oder 150 Lords aufliegen. Eine Folgedieses großen Mißverhältnisses zwischen Armuth und Reichthum ist, daß der L 2 tandder mittlern freien Grundeigenthümer immer mehr verschwindet, und aller Landbesitzin weniger Hände zusammenkommt, sowie auch in Handel und Manufacturen dieZahl der bloßen Lohnarbeiter für fremde Rechnung verhältnismäßig zunimmt, undihre Lage immer schwieriger, folglich die Armuth immer größer wird. Dieß ist dieKlippe, welcher sich England jetzt mir schnellen Schritten zu nähern scheint (die öf-fentlichen Verhältnisse Irlands sind bereits an derselben gescheitert), wenn die Aristo-kratie der großen Grundbesitzer dem Verderben nicht durch außerordentliche Aufopfe-rungen (z. B. durch Herstellung der Einkommensteuer, s. d.) zu entgehen, Ein-sicht und Muth genug besitzt. Die Mittel dazu sind schon von mehren denkenden Män-nern Englands in Anregung gebracht worden, als: die Verminderung eines Theilsder Staatsschuld durch eine außerordentliche Vermögenssteuer, vonHatzfield; dieAnlegung inländischer Ärmencolonien auf unangebauten, aber culturfähigen Lände-reien, von Owen; die gesetzliche Befestigung der Colonatverhältniffe und andrer ein-fachern Einrichtungen devGrundeigenthums, tbeils durch Formen (Abschaffung derschwerfälligen Förmlichkeiten, wodurch gezvisse BeschränkungendesEigenthums um-gangen werden), theils und vornehmlich durch die Verpflichtung der großen Landbe-