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gern quer über den Schultern aufBambuSrbhrcn getragen. Alle vornehmere Ein-wohner bedienen sich der Sänften. Nie sieht man chinesische und selten tatarischeFrauenznnmer aus den Straßen. Die europäischen Faktoreien, namentlich die hol-ländische, französische, schwedische, dänische und englische, liegen auf dem sehr be-quemen und angenehmen Kai am Ufer des Flusses. Hier wohnen die SupercargoSder Handelsgesellschaften, beauftragt, die eingeführten Ladungen zum VerkaufauS-zubielen, Rückfrachten zu besorgen :c. Unter den Mitgliedern der verschiedenenFactoreicn herrscht die vollkommenste Einigkeit und ein angeriebener, geselliger Ton.Zunächst der Stadt ist der Fluß mit Böten und Flößen (angeblich 60,000) bedeckt,welche einen gleichsam in Straßen abgetheilten schwimmenden Wohnort der ürmernClasse der Chinesen tatarischer Abkunft bilden. Mehre Tausende leben hier familien-weise, dürfen nie das Land betreten und nähren sich vom Verdienste, wozu ihnen dielebhafte Lchifffahrt auf dem Flusse Gelegenheit gibt. Die hiesigen Fabrikarbeilenwerden größtentheils in den Vorstädten getrieben. Kein Europäer darf das Innereder Statt betreten. Auf der Insel Wampu, einem großen bequemen Ankerplätze,3 Meilen von der Stadt, müssen die europäischen Schiffe ausladen, ihre Fracht-waaren auf Lichterschiffen bis an die Factorei bringen lassen, und werden auch aufdie nämliche Weise wieder beladen. Zwischen Wampu und der Stadt liegen 3 Hop-po^ oder Zollhäuser, wo Ladungen und Passagiere aufs strengste untersucht werden.In Kanton ist es im Sommer sehr heiß, im December, Januar und Februar hin-gegen kalt; übrigens ist der dortige Aufenthalt gesund und angenehm, wozu dieFülle und Wohlfeilheit der Lebensrnittel und selbst der Leckereien nicht wenigbeiträgt. (Vgl. Macao.)
Kanzlei (('.-NX:«!!!, r,.i, s.Ii.inecllerie, Lli-incore), ein mit Schranken(,:-,>><-«'HiHumgebenerOrt, wo die öffentlichen Urkunden, GerichtSurtheilc, landes-herrliche Rescripte und andere Schriften ausgefertigt werden. Der Vorsteher derhierzu bestellten Beamten ward gewöhnlich der Kanzler (Hanooll.nius) genannt,dessen 'Ansehen und Würde sich natürlich theils nach der Wichtigkeit des Herrn oderder Behörde, deren Ausfertigungen er zu beforgen hatte, theils nach den Geschäf-ten richtete, welche man ihm übertrug. (S. K a n z l e r.) So hatte jedes höhereGericht, jede Stadt, die Universitäten, die Stifter, der Staat und der Regentselbst seine Kanzlei (Ltaatskanzlei, Hofkanzlei, Kriegs-, Regierungskanzleien:c.).In einigen Ländern wurde dieser Name später auch den höhern Gerichten beigelegt(Iustizkanzleien), deren Vorsteher in der neuern Zeit meist Kanzleidirectoren, auchwol Kanzleipräsidenten genannt wurden. In andern Staaten wird unter Kanzleidas Subalternpersonal verstanden, welches die von den Collegien und obern Staats-beamten gefaßten Beschlüsse schriftlich zu verfassen (zu concipiren oder zu exien-diren) und sodann ins Reine zu schreiben (zu mundiren) hak. Hier wirdvon Cabiners-, Ministerial-, Gerichts-, Regierungskanzlcien gesprochen (eigent-lich die Schreibstube, xrell'e). Den untern Behörden wird das Recht, eine'Kanzlei zu haben, häufig nicht zugestanden, was mit der Kraft der Siegel zu-sammenhängt, welche ehedem die Stelle der Unterschrift vertraten, indem denlandesherrlichen und einigen andern privilegirten Siegeln größere Rechte (z.B. der sofortigen Epecution) beigelegt wurden. 37.
K a n z l e i st y l, diejenige Schreibart und äußere Förmlichkeit, welche inöffentlichen Schriften üblich und passend ist. Wie ist natürlich verschieden sowolnach der Stellung der schreibenden Behörde als nach dem Zwecke der Schrift;aber ihr allgemeines Gesetz muß immer das sein, nur den einfachen Ausdruck Des-sen, was gesagt, vorgestellt, gerathen oder befohlen werden soll, zu enthalten, daszu Sagende auf eine unzweideutige, klare und würdige Weise auszudrücken, nie-mals das Gefühl, außer in sehr leisen und gemessenen Andeutungen, dagegen im-mer den Verstand sprechen zu lassen und bei dem Leser in Anspruch zu nehmen, und