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Kanzler
alles Überflüssige wie alles Gemeine zu vermeiden. Die Persönlichkeit der Beam-ten, in deren Namen geschrieben wird, so wenig wie die des Empfängers soll darinhervortreten; es ifl nur die Idee des Rechten und sputen, welche aus dieser ArtSchriften sprechen darf. Gemeine Ausdrücke müssen ebenso sehr vermieden werdenals ungewöhnliche und gezierte, veraltete sowol als neuerfundene. Es ist nicht« un-gereimter, als gangbare, allgemein bekannte, scharf bezeichnende Kunstausdrücke auseinem übelverstandenen Purismus durch andre zu ersehen, deren Sinn oft schwerzu errathen ist, oder persönliche Empfindungen des Unwillens, des Mitleids u. dgl.ausdrücken zu wollen, an denen, weil der Beamte nicht für sich, sondern für denStaat handeln soll, nicht das Geringste gelegen ist. Aber aus eben diesen Gründenwird der Kanzleistyl oft verleitet, an alten Formen, Wendungen und Ausdrückenfestzuhalten, und dadurch steif, pedantisch, lächerlich zu erscheinen, ja unverständ-lich zu werden. Dies ist jetzt nirgends in höherm Grade als in England der Fall,wo vor lauter Streben nach Bestimmtheit und Deutlichkeit der Sinn sich im Wort-schwall bis zum Unbemerkbaren verliert. In Deutschland war der Kanzleistylum hundert Jahre hinter der Zeit zurück. In vielen Staaten (;. B. inPreußen) ist jedoch befohlen, in allen öffentlichen Schriften die Form undSprache des gewöhnlichen Briefstyls anzuwenden. 37.
Kanzler (Lanoollsiiuz, (äliaucelier, Llianoellor), derjenige Beamte,welchem die Ausfertigung der öffentlichen Schriften obliegt. Durch die Selten-heit literarischer Kenntnisse und selbst der Elementarkenntniffe wähl end der erstenPerioden der modernen europäischen Staaten wurde nicht nur die Wichtigkeit die- ises Amtes außerordentlich erhöht, sondern es wurde auch fast durchgängig aus-schließliches Eigenthum der Geistlichkeit. Der Kanzler gehörte zu den 4 oder 5obersten Hofbeamten, welche in den germanischen Reichen gewöhnlich angetroffenwerden, und er war vermöge des Einflusses, welchen ihm sein Geschäft gab, einerder wichtigsten. In Deutschland wurde diese Würde von jeher von einem der vor-nehmsten Geistlichen bekleidet, bis der Erste der deutschen Geistlichkeit, der Erzbischofund Kurfürst von Mainz , sie für immer mit seinem Amt als Erzkanzler vereinigte.Die beiden andern geistl. Kurfürsten hatten dieselbe Würde, jedoch ohne Function:der Zrzbischof von Köln als Erzkanzler durch Italien, der Erzbischof von Trier durchGallien und Arelat, d. h. das einst mit Deutschland vereinigte Königreich Bur-gund . Das mainzische Erzkanzleramt hingegen war mit wichtigen Functionen, mitdem Direckorium des Reichstags und aller Reichsgeschäfte und Reichskanzleien ver-bunden. Der Kurfürst ernannte einen Bicekanzler, welcher am Hofe des Kaisersund der eigentliche Reichsminister war. Der Kanzler von Frankreich war der ersteStaatsbeamte, und der einzige, welcher, einmal ernannt, nicht wieder entlassenwerden konnte. Man ernannte daher, wenn man ihn von den Geschäften entfer-nen wollte, neben ihm einen Siegelbewahrer. DerKanzler war der eigentliche Iu-stizminister und wurde daher aus dem Stande der RechtSgclehrten erwählt. EinRest seines geistlichen Standes war, daß alles Mobiliar, Livreen, selbst der Wagenbei ihm schwarz sein mußte. Diese Würde ist jetzt wiederhergestellt. Außer demReichskanzler (t'.bancelicr cle krance) hatten die Königin (auch in Deutschland hatte die Kaiserin ihren Erzkanzler, den Bischof von Fulda ^, die Söhne und Enkeldes Königs, der erste Prinz von Geblüte, die Ritterorden, Universitäten ic. ihreKanzler. In England ist jetzt auch der Großkanzler (l.c>r<I Uigb 6b-,»oellnr) dererste Staatsbeamte, Präsident (Sprecher) des Oberhauses, Chef der Reichskanzleiund des damit verbundenen Gerichtshofs (Lonrt ok Obancer)-), nicht nur Justiz-minister, sondern auch Richter, nicht nur im Kanzleigericht, sondern auch imOberhause, wohin die Appellationen von den sämmtlichen Obergerichten des Reichsgehen. Außer ihm gibt e« noch einen Kanzler des Herzogthums Lancaster, und denKanzler hes Lehnhofs und der Finanzkammer (Lli-iucelior ok tl>e L»obegue,,