Band 
Sechster Band. K bis L.
Seite
81
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Karlsruhe 81

IV. Zu Untersuchung „des Ursprunges und der mannigfachen Verzweigungen dergegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe sowol des ganzen Bundes als ein-zelner Bundesstaaiengenchreienrevolutionnairen Umtriebe und demagogischen Ver-bindungen" wurde eine Centraluntersuchungscom m ission von siebendazu in der Bundesversammlung erwählten Regierungen (Ostreich, Preußen,Baiern, Hanover, Baden. Hessen.Dai instatr und Nassau ) niedergesetzt, welche ih-ren Sitz zu Mainz nahm u. am 20. Sepk. 1828 geschlossen wurde. Zugleich sprachnian bei dem Antrage aus diese Beschlüsse von schweren Mißverständnissen und Irr-thümern, welche über den Sinn des 13. Art. der deutschen Bundesacte in den deut-schen Ländern herrschend geworden seien; von einer täglich mehr überhandnehmen-den Neigung zu unfruchtbaren und gefahrvollen Theorien; von einem Einflüsseselbst irregeführter oder jedem Volkswahn schmeichelnder Schriftsteller; von einemeiteln Verlangen, die Verfassungen fremder Länder auf deutschen Boden zu ver-pflanze», und von einer allgemeinen polik. Sprachverwirrung, in welcher die große,edle, sonst durch Gründlichkeit und tiefen Sinn so rühmlich ausgezeichnete deutscheNationsich zu verzehren bedroht sei. Es wurden fortgesetzte Berathungen angekün-digt, zum Zwecke, einerseits das monarchische Princip in den deutschen Bundesstaa-te» gegen rein demokratische Grundsätze und Formen aufrecht zu halten (da die freienStädte nur eine unei keblicheAuSnahiiie von demselben mochten), andrerseits dafürzu sorgen, daß die Beschlüsse des Bundes durch landsiänd. Verhandlungen nichtgehemmt oder beschränkt werden könnten. Diese Berathungen sind jedoch nicht inden Bundesversammlungen, sondern noch 1819 zu Wien in Ministerialconferen-ze» gepflogen worden, zu welchen von jeder Stimme im enger» Rathe der deut-schen Bundesversammlung ein Gesandter berufen war. Ihr Resultat ist dieSchlußacte vom 15. Mai 1820 gewesen, welche durch den Bundestagsschlußvom 2. Juli zu einem zweiten Grundgesetze des deutschen Buntes erhoben wordenist. Aufdiese Schleiflacke hat ein Geist der Mäßigung und Selbständigkeit der Bun-desstaaten eingewirkt, welcher die durch die karlsbader Beschlüsse erweckten Sorgeneinigermaßen wieder minderte. Auch hat die Gesammtheit der Lehrer an den deut-schen Universitäten die große Genugthuung gehabt, daß wegen der ihnen zur Lastgelegten Jugendverführung kein einziger von seinem Lehramte entfernt worden ist.

Karlsruhe , Residenz und Hauptstadt des Großherzogthums Baden,im Murg-und Pfinzkreise, wurde 1715 angelegt, indem der Markgraf KarlWilhelm von Baden-Durlach auf diesem Platze ein Lust-und Jagdschloß er-baute, um welches herum sich mehre Menschen ansiedelten, besonders nachdemer eS zu seiner beständigen Residenz erwählt hatte. Ihre Entstehung verdanktsie gewissermaßen dem Eigensinne der damaligen Bürger Durlachs, die sich, zuBehauptung vermeinter Gerechtsame, dem VerschönerungS-, noch mehr aber demErweiterungsplane des Markgrafen widersetzten. Die Stadt (1170 Häuser und19,000 Einw.) liegt in einer schönen Ebene 1L Stunden östlich vom Rheine , andem größtenrheils aus Eichen und Buchen bestehenden Hanwalde. Sie nimmteizien Theil der Eirkelfläche ein, welche durch die vom mittlern Thurme des Schlos-ses ausgehenden 32 Alleen beschrieben wird. Acht derselben sind bebaut und ma-chen die neun Straßen des nördlichen Theils der Stadt auö, in welchen allen manden Thurm erblickt. Diese 9 Straßen fangen in gleich weiter Entfernung von«Schlosse an, bilden dadurch einen Cirkel, welcher mit lauter gleich hohen und mirArcadrn versehenen Häusern verziert ist, deren Vorderseite sich gegen das Schienrichtet, und gehen bis zur Haupt-oder Langenstraße, als der ursprünglichen Gre,linie des Umfangs der Stadt. Jetzt sind diese 9 nördlichen Straßen auf der süd-lichen Seite verlängert und von andern Straßen durchschnitten, die in gleicher Rich-tung mir der Haupt - oder Langenstraße laufen. Karlsruhe zeichnet sich aus durchdie Regelmäßigkeit seiner Anlage und Häuser, welche alle nach einem gewissen Mu-

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