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Karlsbader Congreß und Beschlüsse
beim Schloßbrunnen, zeichnen sich durch geschmackvolle Säle aus, wo sich oft glän-zende Cirkel bilden. Man verfertigt hier schöne Waaren aus Stahl, Eisen, Zinn,Blech, Holz u. s. w., sogenannte karlsbader Waare, die von den Brunnengästengekauft und auch sonst ausgeführt wird. Die heißen Quellen sind: der alte undneue Sprudel, der Neubrunnen, der Mühlbrunnen, der Bernhardsbrunnen undder Theresienbrunnen. Die nächsten SpaziergLnge gehen nach Klein-Versailles,in einem abgeschiedenen Wiesengrunde gelegen; oder nach dem Hirschensprung,der in rökhlichen Granitmassen über der Stadt anfängt; oder nach Findlater'sSpitzsäule und Tempel, dem Belvedere, dem Chotecki'schen Wege, derVier-Uhr-Promenade und dem Posthofe, in dessen Nähe es eine Menge angenehmer Plätze,wie die Dichterbank, Antons Ruhe, der Sitz der Freundschaft, gibt. Von hier ge-langen wir nach der >Ltadt hin über die Karlsbrücke zum Dorotheentempel und zumkarlsbader Säuerling, einem trefflichen, erst neuerdings wieder beachteten Sauer-brunnen, den stets eine 4—6 Zoll hohe Schicht Luftsäure deckt. Hinter dem Kreuzan der Wiese ist noch die Marianensruh, mit einer schönen Aussicht. Am andernUfer der Tepel erhebt sich der Dreikreuzberg, mit der Aussicht auf das lange ferneErzgebirge und in das ganze Bergland um Karlsbad her. Don hier kann mandurch schöne Buchen- und Fichtenwaldung nach dem Bergwirthshause kommen,von welchem eine treffliche Kunststraße herab nach Karlsbad führt. S. Becher,„Über das Karlsbad" (Leipzig 1189), Stöhr, „Kaiser Karls Bad" (Leipzig 181?)u. a. — Seit 1821 hat die zuerst in Dresden durch v. Struve ausgeführte An-stalt der künstlichen Nachahmung des karlsbader Mühlbrunnen, Neubrunnen,Sprudels u. a. m. große Aufmerksamkeit und Theilnahme erregt. (Vgl. Mine-ralwasser, künstliche.)
Karlsbader Tongreß und Beschlüsse. Die Beschlüsseder deutschen Bundesversammlung vom 20. Sept. 1819, welche auf einem Mini-sterialcongrcsse zu Karlsbad verabredet worden waren und bei der Bundesversamm-lung sogleich bei der Proposition angenommen wurden, bestehen in vier Punk-ten: I. Durch eine provisorische Epecutionsordnung sollte den Beschlüssen derBundesversammlung, welche sie „zur Erhaltung der innern Sicherheit, der öf-fentlichen Ordnung und zum Schutze des Besitzstandes zu fassen sich für hinlänglichveranlaßt und berechtigt hält", die gehörige Folgeleistung und Vollziehung gesichertwei den. II. Es wurde eine genauere Aufsicht über die Universitäten, den Geist derLehrer, die Disciplin und geheime Verbindungen der Skudirenden durch besondereCuratoren oder Regierungsbevollmüchtigte angeordnet: Lehrer, welche ihrenrechtmäßigen Einfluß auf die Gemüther der Jugend zu Verbreitung verderblicher,der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger, oder die Grundlagen der beste-henden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren mißbrauchen, sollen, ohne daßhierbei irgend ein Hinderniß im Wege stehen könnte, entfernt und bei keinemöffentlichen Lehrinstitute in Deutschland wiederangestellt werden. Studirende,welche durch einen Beschluß der Regierungsbevollmächtigten von einer Universitätverwiesen werden, oder sich, um diesem zu entgehen, selbst entfernen, sollen aufkeiner andern Universität angenommen werden. III. Über periodische Schriftenund solche, welche nicht über 20 Bogen im Druck betragen, wurde, einstweilen auf5 Jahre, u. nachher auf unbestimmte Zeit, eine strengere Censur angeordnet, bei wel-cher die Regierungen sich unter einander und gegen die Bundesvers. dafür verantwort-lich erklärt haben, daß die Würde ».Sicherheit andrer Bundesstaaten nicht verletzt,noch ihre Verfassung oder Verwaltung angegriffen werde. Die Bundesversamml.soll das Recht haben, Schriften, welche der Würde des Bundes, der Sicherheit einzel-nerBundesstaaten oder derErhaltung des Friedens und der Ruhe inDeutschland zu-widerlaufen, auch von Amtswegen zu unterdrücken: doch sollen diese Aussprüchenie gegen die Personen, sondern ausschließend gegki die Schriften gerichtet sein.