122 Katholicismus (kath.), IV. Verhaltn, der k. Kirche z. Staate
immer auch über den Erdboden zerstreut, Eine sei, wurde fortwährend anerkannt.Da das römische Reich in eine Menge kleinerer Staaten zerfallen war, so war mitder Einheit der Kirche deren Unabhängigkeit von, Staate schon von selbst gegeben,denn die Eine Kirche konnte doch wol nicht Theil eines diesr einzelnen Staatenwerden. — Wie es nun einen Kaiser gab in der europäischen Germanenrepublik,so hatte die Kirchenrepublik ebenfalls einen gemeinschaftlichen Vertreter, den Papstzu Rom , ihr Oberhaupt. Diese beiden, Kaiser und Papst, traten zu einander inVerhältniß als Repräsentanten des geistlichen und weltlichen Europas . Sie wirk-,ten unter Anerkennung tpechselseitigcr Unabhängigkeit zusammen für die Ordnungund den Frieden. Es war eine große Idee, die des verbündete» Kaiser -, undPapstthums. Sie gab Europa Das, wonach man nachher so vergeblich durch dieZdee des politischen Gleichgewichts strebte. Wir verweisen hier auf Fr. v. Schle-gel'S K. und 7. Vorlesung über die neuere Geschichte. — Bei Verhältnissender Gleichheit wird sich immer mit der Zeit ein Übergewicht des Einen oderdeü Andern ergeben, und alsdann schwankt auch wol da? Übergewicht von einerSeite zur andern, Es lag in der Idee des Kaiser-, und Papstthums, daß derKaiser den Papst, und dieser jenen zu bestätigen und anzuerkennen batte. DieKaiser vermittelten streitige Papstwahlen, die Päpste streitige Haisei wählen. Die-ses war ganz in der Ordnung, da es beiderseits keine Hähern Gewalten, die Schieds-richter hätten sein können, gab. Es konnte daraus keine Oberherrschaft des einenoder des andern Theil? abgeleitet werden; indessen allmälig wurde es versucht.Kaiser Heitifich III, griff sehr streng in Rom durch, und e? lag unstreitig ebenso imPlane diese« Kaisers, die Kirche zu beherrschen, als das Reich in seiner Familieerblich zu machen. Die Gegenwirkung fand sich bald unter Heinrich I V. Den,Kaiser Heinrich lV, stand nämlich der große Papst Gregor V II. gegenüber. DasBestreben dieses Papste? war^ die Kirchendisciplin herzustellen. Hier kam nunvorzüglich i» Betracht der Handel, welchen die Kaiser mit der Besetzung geistlicherStellen trieben, Da nämlich im Verlause der Feudalzeit mit den Bischofs -. undAbtSsteslen Lehne verbunden, und diese sonach zu einer Art Staatsgewalt gewordenwaren, so beliehen die Kaiser, als Lehnsherren, die Bischöfe und Äbte Mit Ring undStab. Heinrich I V , verkaufte diese Stellen heimlich und öffentlich an Unwürdige,den anerkanntesten Kirchengesetzcn zuwider, Gregor VII. , um diese MißbraucheZu heben, erklärte die kaiserliche Investitur als Anmaßung, da da? bischöfliche Amtbei keiner weltlichen Behörde zu Lehn gehen könne. Der Streit war unlösbar,da Bischofsamt und Lehne zusammen verbunden waren, und jenes nicht vomStaate, dieses aber nicht von der Kirche ertheilt werden konnte. Heinrich I V. undGregor VZI, verfolgten sich wechselseitig mit Absetzungen ic., sie lebten im KriegS-zustande, In der Hitze des Zweites stellte Gregor VI I. den Grundsatz auf, daßder Kaiser dem Papste unterworfen sei, „Ich finde nicht", sagte er, „daß, wo derHerr dem Apostel das Amt der Schlüssel auftrug, er für die Könige eine Ausnahmegemacht habe", Sein letztes Wort blieb; „Die Fürsten sind der Kirche »nter-wyrsen". Es kam Gregor zu statten die Meinung seiner Zeit, vorzüglich aber,daß Heinrich durch Handlungen des Despotismus, wie sie noch kein Kaiser denReichssassen geboten, die Sachsen wider sich aufgebracht hatte. Der Inve-stiturstreit ward erst späterhin entschieden. Papst Paschal entbot Heinrich V. ,weil es ihm beim Streite doch nur um die bei ihm zu Lehn gehenden Regalien zuthun sei, so möge er diese zurücknehmen, das ist, die Städte, Herzogthümer,Grafschaften, Zölle, kurz Alle?, was die K irchen von ten Kaisern erhalten; die Kir-chen sollen sich dagegen begnügen mit den Zehnten, Opfern und den von Privatenerworbenen Gütern; hingegen solle aber auch die kaiserliche Investitur aufhören.Dieses war indessen nicht auszuführen, da die Kaiser dadurch zu mächtig gewordensein würden, und die im Besitz der Regalien befindlichen Bischöfe keineswegs zu einer