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wünscht er, daß die höchsten Güten den Menschheit bald bleibende Gemeingüter desganzen Menschengeschlechts wenden möchten, und sucht er durch Wort und Thatdazu beizutragen: so ist er Kosmopolit (Weltbürger). Und dieser wahre Kosmo-politismus verträgt sich sehr gut mit dem ächten Patriotismus. 11.
Kothe (eigentlich Kalbe) hieß ursprünglich im Niedersachsischen ein Baucr-hauS, welches weder Hof noch Landereien hat, und dessen Besitzer deßhalb bloß zuHand- und Fnßtiensten verbunden ist. Daher heißen Kothsassen, Kosassen,Kossäten (Köcher, auch Hintersassen), zum Unterschiede der eigentlichen Bauern, die-jenigen Dorfbewohner, welche eine bloße Kotbe, mithin weder Zugvieh noch Län-derei besitzen. Dies ist jedoch in neuern Zeiten anders geworden; es gibt jetztGroß- und Kleinkother, wovon erstere mit 3—5 Pferden 50— '0 Morgen, undletztere mit 2 — 4 Pferden bis an 40 Morgen Land bauen. Oft werden auch diesogenannten Schutzverwandten oder Häuslinge mit dem Namen Hintersassen be-legt. Ehemals waren die Kothsassen (A<ft<-, PtitH) eine Artvo» Leibeignen, welchean ein gewisses Gut gebunden waren, mit dem sie auch verkauft werden konnten.— Käthen (Salzkothen), besonders in Halle, sind die kleinen Hütten in denSalzwerken, worin das Lalz gesotten wird.
Käthen (Anhalt-), ein zum deutschen Bunde gehörigesHerzogthum. Alsnach Joachims I. Tode 1586 (s. Anhalt) dessen 4 -Lohne — der 5. ward abge-funden — sich in die anhakt. Lande theilten, erhielt Ludwig Köthen. Er begünstigteKünste und Wissenschaften und hatte z.B. den bedeutendsten Antheil an der 1617gestift. fruchtbringenden Gesellschaft oder dem Palmcnorden. Die Wunden, welcheder dreißigjähr. Krieg auch seinem Lande schlug, suchte er durch weise Verwaltung zuheilen. Nach s. Tode, 1649, kam ftin Sohn, Wilhelm Ludwig , zur Regierung.Dieser starb 1665 ohne männliche Nachkommenschaft. Jetzt sielen, laut des Ver-theilungsvertrags (s. Anhalt), die köthenschcn Länder an die Sohne Augusts , desältern Bruders Ludwigs, Leberecht und Emanuel, welche früher Plötzkau besessenhatten, das nun an die Linie Bernburg kam. Da bald darauf Leberecht 1669 ohneErben starb, so vererbte der ganze kölhensche Länderiheil auf s. Bruder Emanuel.Dieser starb 1670 und hinterließ die Regierung seinem noch angeborene» Sohne,Emanuel Leberecht, welcher dieselbe 1692 amrat und 1704 starb. Er stiftete dasRecht der Erstgeburt in s. Hause, welches zwar, da der Kaiser seine Zustimmungnicht gegeben halte, unter den beiden Söhnen, Leopold und August Ludwig , einenStreit erregte, der jedoch bald ausgeglichen wurde, worauf Leopold die Regierungantrat. Da dieser aber 1728 ohne Nachkommen gestorben war, so gelangte AugustLudwig zur Regierung, unter welchem das Land an Bevölkerung, Fabriken u. Ma-nufakturen sehr gewann. Zhm folgte 1755 Karl Georg Leberecht, der in ostr. Dien-ste» gegen die Türken kämpfte und 1789 zu Semlin starb. Lein Lohn und Nach-folger, August Christian Friedrich, trat, als souverainer Herzog, 18. April 1807,dem Rheinbünde bei und war mit einer neuen Organisation s. Landes, namentlichmit der Einführung des franz. Gesetzbuchs beschäftigt, als er 1812 starb. Seit-dem fühl te Dessau die Verwaltung für den 1802 geborenen, unmündigen Heriog,Ludwig August Karl Friedrich Emil, einen Bruderssohn des letztverst. Herzogs.Als dieser aber in Leipzig , wo er studirte, den 16.Dec. 1818 gestorben, und dasHaus mit ihm erloschen war, gelangte die Leitenlinie An halk-Pleß lFürst Fer-dinand, geb. den 25. Juni 1769) zur Regierung. Er ist seit 1816 in 2. Eheverm. mit Zulie, Gräfin von Brandenbürg, T. Königs Friedr. Wilhelm II. vonPreußen und der Gräfin Sophie Julie von Tönhof. Er trat mit s. Gemahlin am24. Oct. 1825 in Paris zur kathol. Kirche über, übte aber fortwährend sein kirchl.Hoheitsrecht über die luth. und reform. Kirche s.Herzogkkums aus. — DasFür-stenikum Anhalt-Köthen hat (ohne Pleß ) 15i lHM., mit4Ltädten, 1 Flecken,93 Dörfern, 35,300 Einw. und 230,000 Gldn. Eink. und 1,600,000 Eldn.Li»iversativ»j>repicvn. Bd. VI. 18