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in den Rittergütern, um große Landwirthschaften unter einer Direcrion zu bilden.InLehnSvcrdindung niitPolen, wo der Bauer noch unglücklicher war, bildete derkurländische Magnat sein Verhältniß zu den Bauern seiner Gerichtsbarkeit immerpolnischer aus. —Der letzte Heermeister, Gotkhard Ketkler, nahm Kurland , umSchutz gegen das immer weiter vordringende Rußland zu erhalten, 1581, unter Ab-tretung Liestauds, von Polen zu Lehn, undvererbtees bis ins 18. Jahrh. aufs. ;)!ach^kommen. Nil ) vermählte sich der 6teHerzog V.K., Friedrich Wilhelm, mit der rus-sischen Prinzessin ?lnna; er starb 1711. Seitdem übte Rußland den größten EinflußaufdieWahlderkurländ.Regenten. Anna, T. desZaarIwan, der vor seinem Bru-der, Peter dem Großen, starb, blieb unter Peters Schutz noch eine Zeit lang Regentin.Zwar kratihres Gemahls Oheim,Ferdinand, die Regierung an, erlebte aber im Aus-lande. Als er es dennoch wagte, die Gutshoheit des kurländ. Adels zu verletzen, so ord-nete der polnischeOberlehnshof, in Abwesenheit des kinderlosen Ferdinands, eine Lan-desverwaltung an, mit deren Verfahren undderAbstchtdernähernDercinigung Kur-lands mit derRepublik Polen die Stände (Gutsherren) und dieOberrälhe desHer-zogthunis unzufrieden waren. Gegen das Verbot der Regierung hielten 1728 dieStande einen Landtag und bestimmten, daß des Königs v. Polen natürlicher Sohn(Moritzv. Sachsen ) sammt seiner männl. Nachkommenschaft ihrem Herzoge Ferdi-nand in Kurland folgen solle. Diese verfassungswidrige Wahl blieb ohne Folge».Als aber die herzogl.Witwe Anna 1730 den russischen Thron nach Peters >>. Todebestieg, ließ ste K. militairisch besetzen und erklärte dem poln. Hofe, daß sie K. beiseinem Derfassungsrechk, als ein Lehn derRepublik unter eignen Herzogen zu stehe»,beschützen wolle. Nach Ferdinands Tode ließ sie 1737 ihren Günstling und Ober-kammerherrn, Grafen Ernst Johann v.Biron oder Biren (s. d.), einen geb. Kur-länder, zum Herzog wählen. 1740 starb Anna, und der in Rußland gehaßte Bironwurde nach Sibirien verwiesen. Die Stände von K. wählten nun 1741 einenSchwager der russischen Großfürstin-Regentin, Herzog Ludwig Ernst v. Braun-schweig, zum neuen Herzog, und als dieser Wahl der Oberlehnsherr seinen Beifallversagte, den polnisch-sächsischen Prinzen Karl, zu dessen Vortheil die damalige russi-sche Kaiserin Elisabeth allen Ansprüchen auf K. entsagte. 1759 empfing dieser Fürstwirklich die Huldigung. AlsaberKaiserPeter III. tenHerzog v. Biron aus Sibirien zurückgerufen hatte, setzte ihn 1763 dieKaiserinKatharinall.wieder«», undderHer-zog Karl mußte weichen. Polen erkannte nach der Restauration den Herzog Ernst Jo-hann abermals an und belehnte ihn von NeuemmitK.; doch trat er 1769 seinemSohnePeterdieRegierung ab. ZmLande selbst watender Adel und derBürgerstandstets feindlich gegen einander auf, und beide suchten bald beim Hofe zu Petersburg ,baldbeimwarschauerSchutz. Dasselbe that Herzog Peter, nicht sosehr, um die unzu-friedenen Unterthanen unter sich zuversöhnen, als um seine Regentenrechte über beidefester zu stellen. Als in Polen 1792 die Revolution ausbrach, wäre beinahe auch in K.eine Insurrection wider die Vorrechte des kurländ. Adels entstanden. KurlandsGutsherren suchtendaherbeiderKaiserinKatharinaSchutz, und am 18.März 1795beschloß der kurländ. Landtag, den aber bloß der Adel vei-fassungsmäßig bildete, K.unbedingt dem ruff. Scepter zu unterwerfen. Eine ständische Deputation zeigtedem Herzog, der in Petersburg weilte, diesen Beschluß an und federte ihn zur Bei-stimmung auf; der Herzog hatte keine Söhne, wohl aber 4 Prinzessinnen, und fürdie älteste in Schlesien bereits das Fürstenthum Sagan unter königl. preuß. Hoheitund in Böhmen die Herrschaft Nachod erworben. Er unterzeicbncle die Abtre-tungsurkunde in Petersburg am 28. März 1795. (Vgl. d. folg. Art.) Die von demBruder des letzten Herzogs v. K. abstammende Linie Biron entsagte gegen einejahrl. Rente von 36,000 Thkrn. allen Ansprüchen auf das Herzogkhum K. und istnoch gegenwärtig im Besitz der Skandesherrschafk Wartenberg in Schlesien . 1818bestätigte der Kaiser Alexander in Folge des Ukas vom 25. Aug. 1817 die Urkunde