Object 7
geheimen Obertribunal noch so viel andre Obergerichte in seinem Sprengel beste-hen, welche in dritter Instanz zn erkennen haben, z. B. der zweite Senat derOberlandesgerichte zu Königsberg, Marienwerder, Stettin, Breslau , Slogan,Ratibor , in Sachen, welche in erster Instanz bei den Untergerickken ihres Spren-gels anhängig gemacht worden sind, sowie denn auch die Revisionen von emcmOberlandesgerichte an das andere gewiesen sind, hat das geheime Obertribunal fürdie Fortbildung und Einheit der Jurisprudenz niemals diejenigen Wirkungen her-vorbringen können, welche andre oberste Gerichte, z. B. das pariser Parlament,der Eassationskof, Las Reichskammergericht, die Roka Romana u. a., gehabt La-ben. Diesen Einfluß hat vielmehr das Justizministerium bisher ausgeübt, indemeS auf Anfragen der Gerichte zweifelhafte Rechtssatze entschied, unrichtige Ansich-ten der (^richte, welche gelegentlich zu seinerKenniniß kamen, berichtigte, und dieLücken in den Gesetzen theils nach Analogien ergänzte, theils ihre Ergänzung iniWege der Gesetzgebung veranlaßte. Das Obertribunal bestand »n I. 1821 auseinem Präsidenten (mit Muiistersrang) und 20 Räthen, welch? aus den ausge-zeichnetsten Mitgliedern der Obergerichte aller Provinzen ausgewählt werden. —Neben ihm besteht für die Justizverwaltung des Großhcrzogthums Nieder, hein der1810 errichtete RevisionS-und Cassationshof zu Berlin (s. Appe l la ti o n S g e-r i ch t e), und für das Großherz. Posen ein OberappcllationSgericht von einem Prä-sidenten und 8 Räthen zu Posen. Auch Schwedisch-Pommern hat zur Zeit nochseine alte Iustizverfassung, ein Hofgericht von 5 Mitgliedern und ein Oberappella-tionSgericht von einem Präsidenten und 3 Räthen, beide zu GreifSlvald. 37.
Object, Gegenstand, ist entgegengesetzt dem Subject, d. i. einem Wesen,welches sich den Gegenstand vorstellen, ihn erkennen kann. Es versteht sich, daßjedes Subject in andrer Beziehung auch Object sein kann, der Vorstellende, Er-kennende, Betrachtende wird selbst das Dorgcstellte, Erkannte, Betrachtete. Ja,jedes menschliche Subject kann sich selbst zum Objecte seines VorstellenS und Er-kennen? machen. Objectiv ist demnach gegenständlich, in Beziehung auf Ge-genstand gedacht, und steht entgegen dem Subjektiven, d. i. Persönlichen oder demSubject'Ungehörigen. Objektivität, Gegenständlichkeit (in der Philosophieauch das Dasein der Dinge außer uns), ist entgegengesetzt der Subjektivität oderPersönlichkeit. Ob eine Erkenntniß oder eine Darstellung objectiv oder nur sub-jeckiv sei, macht einen bedeutenden Unterschied. Im ersten Fall ist sie der wahrenBeschaffenheit des Gegenstandes gemäß, im zweiten nur der Vorstellung, die sichirgend Einer davon gemacht hat, wobei die Fraae nach der Richtigkeit und Wahr-heit der Vorstellung immer erst zu entscheiden ist. Übrigens hat Das, was allenvernünftigen Subjecten als das Richtige und Wahre erscheint, den Werth des Ob-jectiven, und objectiveWakrheit bateineEikcnntnik, deren zureichende Gründe vorder Vernunft jedes richtig denkenden Menschen bestehen. Das Kennzeichen dieserobjectiven Wahrheit setzten Einige in die logische Nothwendigkeit unserer Vortlel-lung und deren Übereinstimmung, Andre in eine Nöchigunq des Bewußtseins,etwa? Gegenständliches außer uns wahrzunehmen, noch Andre fanden eS in derArt, wie jede Vorstellung in der Idee des Absoluten, als dem Grunde aller Wahr-heit, enthalten sei. — Die neuere Ästhetik fodert in den Darstellungen der schönenKunst ebenfallsObjectivität, alsDaSjenige, worauf sich auch der Stvl bezieht; da-hingegen Subjektivität des Kunstwerkes die Eigenschaft ist, die auf persön-licher Auffassung und Individualität beruht und aus bloßer Manier entsteht, dortalso etwas allgemein Wahres, Nothwendiges, hier nur ein bedangt Wahres undZufällige-. Die Objektivität allein bewirkt eine wahre Darsteksunz, die Subjek-tivität eine bloße Vorstellung; jene gibt Bild, Gestalt und Anschaulichkeit undist daher der Plastik verwandt; diese ist zerflossener, dunkel, und gleicht mehr demEindrucke der Musik. Aber selbst im Musikalischen soll Objektivität sein, mithin