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Achter Band. O bis Q.
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40 öffentliches Verfahren Og

der Gesellschaft, nie aber die Angelegenheiten von Privatpersonen, die Fälle aus--genommen, wo diese für die Gesellschaft von Wichtigkeit sind, vier wo Privatper-sonen bei ihren Streitigkeiten sich auf das Urtheil der Gesellschaft oder das der oftfentlichen Meinung beziehen. (S. Preßfreiheit und Staatsverfassung.)Seit der Erfindung der Buchdruckerkunst, der Zeitungen und der Posten hat dieÖffentlichkeit einen ganz andern Charakter angenommen, als sie in den rstaaten derAlten hatte. Denn seit die öffentliche Meinung gebildeter und unterrichteter ge-worden ist, strebt die Öffentlichkeit um so kräftiger, auf gesetzliche Weise in denStaatshaushalt einzugehen, und sucht ihre Organe in der Volksvertretung und inder Preßfreiheit.

Öffentliches Verfahren, s. Proceßordnung.

Offertorium, in der römischen Kirche, derjenige Gesang oder derjeni-ge Theil der Kirchenmusik, welcher während der Messe, wenn das Volk zum Opfergeht, angestimmt oder auf der Orgel vorgetragen wird. (S. auch Opfer.) DasOffertorium ist der erste Haupttheil der Messe (s. d.). Der Priester opfertWein und Brot, welche er bei der Consecratio» in des Herrn Leib und Blut ver-» wandeln und die bei der Comniunion er und die Gemeinde genießen wird. DieseGaben Gottes opfert der Priester dein Urheber alles Guten, betet ihn an und danktihm im Namen der Anwesenden. Der redliche Kaiholikvereinigtsich mit dieser Auf-opferung des Priesters: er opfert ein reuevolles und zerknirschtes Herz. V. e. Kath.

Official, der DicariuS eines Bischofs in weltlichen Gerichtsangelegen-heiten B. Ehesachen,; dagegen derVicariuS desselben in geistlichen und Kirchen-sachen den Titel Wcihbischofzu führen pflegt. Das Officia lat ist das bischöfl.Gericht, hauptsächlich in weltlichen peinlichen Fällen, wo ein solcher Official andes Bischofs Statt den Vorsitz hat und Recht spricht.

Ofsicinell ist Alles, was theils als einfaches, theils als zubereitete« oderzusammengesetztes Arzneimittel nach der Bestimmung der LandeSpharmakopöe inder Officin (Apotheke) vorräthig gehalten werden muß.

Ofterdingen (Heinrich v.), oder Affterdinzen, Effterdingen, einer derberühmtesten deutschen Dichter aus dem 12. und 13. Jahrh. (dem schwäbischenZeitalter), von dessen Lebensumständen jedoch wenig bekannt ist. Seine Jugend,beißt es, brachte er in Östreich, an dem Hofe des Herzogs Leopold Vll. zu. Hierbildete er sich zum Dichter, unternahm von Zeit zu Zeit Reisen und verbreitete al-lenthalben den Ruhm seines Fürsten. Ein Gleiches that er an dem Hofe des Land-grafen Hermann v. Thüringen , wo er in einem öffentlichen Wettstreite mit Wolf-ram v. Eschenbach, wovon der Krieg auf der Wartburg Kunde gibt, den Lob-preisten Hermanns das Lob Leopolds entgegensetzte. Wir haben von Ö.'s Poesienichts übrig als einige Stellen des Krieges auf der Wartburg in der Manessi-schen Sammlung. Auch gehört ihm ein Theil desHeldenbuches". Daß erder Verf. des Nibelungenliedes (s. d.) sei, wird ebensosehr bestritten alsbehauptet. Novalis hat O.'s Namen an die Spitze eines schönen Romansgestellt.

Og , König zu Basan, dessen auch die Bibel erwähnt, war, den rabbini-schen Sagen zufolge, einer von den Riesen, die vor der Sündflut lebten, und derbei der allgemeinen Überschwemmung dadurch dem Tode en'ging, daß er sich auf dasDach von Noah's Arche flüchtete. Noah versorgte ihn daselbst mit Lebensmitteln,weniger aus Mitleid, als daß er den Menschen, die nach der Sündfluth kommenwürden, zum lebenden Beweise der Allmacht Gottes diene, der solche Ungeheuergeschaffen und wieder von der Erde vertilgt hatte. In dem Kriege Og's gegen dieZsraeliten hatte er einen Berg von 6000 Schritten im Umfange aufgehoben,und war im Begriff, ihn auf das Feldlager Israels herabzustürzen, als derselbe,der auf Gottes Schickung von Ameisen ausgehöhlt war, über ihm zusammenstürzte.