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Orden (Ritter-)
mit auswärtigen Obern, namentlich mit dem Generale und Rom , hob alle Be-freiungcn auf und stellte die Religiösen jeder Gattung unter bischöfl. Aussicht, dieAusländer unter ihnen entfernte er, verbot auf unbestimmte Zeit die 'Annahmevon Novizen und verordnete bald darauf die völlige Aufhebung aller Orden, dieein bloßes beschauliches Leben führen. Dadurch erloschen die Trinirarier, Serviten ,Carlhäuser undPaulaner, und beinahe alle weibliche Orden in den östieich. Erb-,stauten; bald darauf wurden alle »och übrige Orten, außer den Benedietinern vonder Congregakion Mölk, den Piaristen , Ursiilinerinncn, barmherzigen Biüdernund Schwestern, auf eine bestimmte Zahl von Gliedern jedes Klosters gesetzt unddurch das aiis immer ausgedehnte Verbot, keine Novizen mehr anzunehmen, zumallmäligen Ansstcrben vei urtheilt,„sotaß die in 10 Zähren von 882 bis auf-169herabgesunkene Zahl der Klöster im Östreichischen sich von Zahr Zu Zahr vermin-dern mußte. Der jetzt regierende Kaiser hat jedoch den Orden, die sieb auf irgendeine Weise dem allgemeine» Besten widmen, erlaubt, Novizen aufzunehmen. DieFramiScaner blühe» besonders in Ungarn , wo sie an mehren Orten den Schul-unterricht besorgen; auch in Böhmen sichern sie, wie die Capueiiier, Augustiner,Prämonstratenser und Kreuzherren , das Bestehen ihrer Kloster durch ne^en Zu-wachs. Zu Frankreich hob die Nationalversammlung 1790 alle geistl. Or.en aufund setzte die vorhandenen 18,000 Mönche und 30,000 Nonne» auf kärglichePensionen, die aber nicht lange ausgezahlt win den; und ü» deutschen Reiche, wodas Loos der Seeularisation 1803 fast alle geistl. Stifter und Klöster traf, mußtendie Orden von selbst weichen. Das Zeitalter Napoleons dehnte diese wohlthätigeMaßregel auch auf Ztalien und Polen aus; der König von Preußen erklärte dieKlöster in seinen Staaten 1810 für erloschen, um seine Schulsonds zu verstärken,und nur in Rußland , das alle Religionen in ihren Gewohnheiten läßt, in Östreich,Sardinien, Siechen, Irland und den außereuropäischen Colonien, wo derfrauz.Einfluß nicht hinreichte, sowie in Portugal und Spanien , gab es noch Klöster mitReligiösen verschiedener Orden, jedoch ohne das alte Ordensband, als Pius Vll.1811 die Wiederherstellung aller geistl. Orden proclamirte. Im Grunde ging die-ser Ruf nur den Kirchenstaat an, wo der Papst die geistl. Orden als freiwillige Pfle-ger des Schul- und Armenwcsens braucht, für das er bei seinen zerrütteten Finan-zen nicht selbst sorgen kann. Die Höfe von Madrid, Turin, Modena , Lueea undNeapel folgten dem Beispiele des Papstes und habe» angefangen, die von gemein-nützigen Anstalten verdrängte» Religiösen in ihre alten Besitzungen wieder einzuwei-sen. Die neuesten Cvneordate des Papstes mit Neapel, Frankreich und Baiern ent-halten Bestimmungen zu Gunsten der geistl. Orden. Zu Baiern , das alle Klösteraufgehoben halte, sind einige wieder errichtet worden. Doch isi die Epoche, wo geistl.Orden gedeihen konnten, in Frankreich wie in Deutschland vorüber, weil l» diesenLändern der vorgeschrittene Zeitgeist alles Mönchswesen entbehrlich findet, und zugeistl. Stiftungen fast überall Geld undguterWillefehlt. Der jüngste, vonLeoXIl.1826 bestätigtcOrden ist die Congregation der Geweihten der sei. Iungsra» Maria,deren Ordensregel außer den drei Gelübden ein viertes: Verharren in der Verbin-dung, vorschreibt. S. „Ili^iviri- «lez euilioii luouastigues ei nnlil.nicd", vonHe-lyot (Paris 1711, 8 Bde., 1.; nonv. eüil. rcvue ut corrchee. NI',1,'8 >Io 812 ich.,1792, 8 Bde., 4.; deutsch, Leipz. 1733); „Pragmat . Geschichte der vornehmste»Mönchsorden", mit Vorrede von Walch, Leipz. 1774—83, 10 Bde. (von Crome,Reetor zu Eimbeck ). Ausgezeichnet ist die auf Veranlassung eines mißlungene»Werks („Die Möncherei, oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelr", Stuttg.1820, 3 Bde.) geschriebene Abhandlung von dem Mönchswesen und den Klöstern,von Friedr. v. Räumer, im „Hermes", Nr. XV. K.
Orden (Ritter-). Die weltlichen Ritterorden sind von den Fürsten gestif-tete Vereine, deren auch durch äußere Zeichen kenntlich gemachte Mitgliedschaft