958 Quadruple- und Quintuple-Allianz zu Aachen
gemeinen, durch wiederholte Verträge bekräftigten Ordnung und des von der gan-zen Christenheit beschworenen, auf politischen, ökonomischen, moralischen unv reli-giösen Grundlagen mehr als je zuvor befestigten Friedens. Der kleinste souverain«Staat ist auf seinem (Gebiete und in dem Wirkungskreis« seiner Rechte so unabhän-gig als Frankreich, England oder Rußland ; und die wechselseitigen Verhältnisseder Staaten werden durchaus nach alt-völkerrechtlichen Grundsätzen und i» rein-diplomaiischen Formen verhandelt." (S. Gentz a. a. O.) Daher beißt es in deraachner Deklaration des Völkerrechts, welche die 5 Mächte, als die Grundlage dereuropäischen Staatskunst, den 15. Nov. erlassen haben, von diesen Mächten selbst:lir r>-af»>»ai55k-nt soleniiellemenl, lauiz elevoirg enver; 11i< u el «nivrrxle, px>»>>Io5 gu'ils ^ouverneiit, lc»r prescrirrnt <Ie clnnner uu mnncln, :u>l.->utgu'il e5t e» eux, l'excm>>Ie cle la ju-tiae, <Ie I» cuiu-eirele ei ,I<- I-, luoileraiiu,,.AuS diesen Grundsätzen folgt, daß die genannten Hauptmächte von dem wahrenWerthe des sonst so eifrig gesuchten politischen Einflusses, oder von dem eiteln Vor-theile , fremde Cabinete für den jedesmaligen Privatzweck nach Willkür zu stim-men, zu bearbeiten und zu lenken, endlich eine richtige Ansicht gefaßt haben. „Dereinfache Charakter des europäischen Friedensbundcs (sagt Hr. v. Gentz a. a. O.)schließt alle alte Cabinetskunsisiücke aus; kein herrschender Einfluß, ein diplomati-scher so wenig als «in bewaffneter, findet darin stau; gemeinschaftliches Recht,gemeinschaftliche Ordnung und wechselseitige Unterstützung jeder Art sind seine ein-zigen Awecke". Freilich vermißt man in obiger Erklärung vom 15. Nov. alle näbercBezeichnung der Umstände, unter welchen die wechselseitige Unterstützung jeder Art,und wie sie stattfinden soll. Der möglichen Dazwischenkunft der Mächte bei deninnern Unruhen eines Landes wird darin nicht gedacht, und doch folgt sie daraus.Mithin hängt die Anwendung der ausgesprochenen Grundsätze einzig von dem Ge-wissen der Cabinete ab, und es bleibt unentschieden, bis zu welchem Punkte jeneUnruhen diesen das Recht geben, sich darein z» mischen. Oder hat, könnte manfragen, die eine Partei das Recht, jene Dazwischenkunft gegen die andre Parteiauszurufen, wie einst die kargowiczer Conföderaiion Rußland gegen die polnischeConstitution vom 3. Mai l'löl ausrief? Wenn aber die neubesestigte Unabkängig-keit der Völker auch mit darin besteht, daß jedes das Recht hat, seine Angelegen-heiten im Innern unabhängig von dem andern zu ordnen: so darfjene Dozwischen-kunft in solche Angelegenheiten nur dann stattfinden, wenn Unruhen damit verbun-deii'sind, welche die Unabhängigkeit andrer Staaten in Gefahr bringen. Wäre esanders, so würde nur der Stärkere wahrhaft unabhängig sein, denn er allein könntedas Einmischen in seine Angelegenheiten abwehren. Endlich darf man fragen, wel-che Bürgschaft hat das gegenwärtige politische System der 5 Hauptmächte? NachHin. v. Pradt ist die einzige Bürgschaft desselben die Heilige Allianz (s, d.),welche aber schon bei ihrer Bekanntmachung, ihrer angeblich vieldeutige» Unbe-stimmtheit oder Allgemeinheit wegen, cle I--, klchlomnti,' genannt
wurde. Dagegen erklärt sich Hr. v. Gentz a. a. O. so: „Die Bürgschaften, aufwelchen dieses-Lüstern zunächst ruht, sind die von sämmtlichen größer» und kleinernMächten abgeschlossenen Verträge, und die in diesen Verträgen, oder in andernfe-ei stehen Acten von gleicher Kraft aufgestellten, von allen Tbeilnehmern anerkann-ten , bestimmten völkerrechtlichen Grundsätze. Dies sind die positiven Garantien.Die Urkunde, der man den Namen der heiligen Allianz beigelegt hat, ist eine Wech-sels« tigc persönliche Verpflichtung der Souverain«, diese Grundsätze und jene Ver-träge heilig zu halten; sie hat den für sich bestehenden positiven Garantien nur eineneue moralische und religiöse Sanction verliehen und ist insofern allerdings diehöchste Garantie". Daß der aachner Friedensbund der 5 Hauptmächte aber zugleicheine Art von Tribunal für die politischen Angelegenheiten von Europa sein wolle,wie Hr. v. Pradt behauptet, ergibt sich keineswegs aus dem Inhalte der aachner