Band 
Elfter Band. T bis V.
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Thor Thorild

, Thor oder T i r, der Jupiter der Deutschen , der Donnergott. Er wurdevorgestellt als ein Greis mit großem Barte, eine Krone mit Sirahlenspitzen aufdem Haupte, in einem langen Talar, in der Rechten einen Scepter mit einer Lilie,um das Haupt einen Kreis von Sternen. Ihm wurde unter Eichen geopfert, da»her der Name Donnereiche. BonisaciuS hieb die Thorseiche bei Geismar um.Von ihm hat der Donnerstag den Namen, der noch jetzt in einigen nordischenSprachen Thorsdag (engl. ThurSday) heißt.

Thora, s. Tora.

Thorild (Thomas), geb. zu.in Schweden , wurde als Magister

legens auf der Universität Upsala 1192 wegen politischer Schriften des Landes per-,wiesen; dann privattsirte er zu Kopenhagen und war zulehr Pros. und Bibliothekarin Greifswald , wo er am 31. L)ct. 1808 starb. Er ist nicht nur seiner Schriften,sondern auch seines Schicksals wegen merkwürdig. König Gustav III. hatte 1712,durch eine vom Revolutionskage datirte Verordnung, Schweden die alte Preßfrei-heit wiedergegeben. Allein dieses Edict wurde schon durch ein andres vom 26. Apr.1114, noch mehr aber durch ein drittes von 1118 beschränkt, da der Major Lund,wegen des k.Branntweinmonopols (in einer öffentlichen Schrift) den K. Gustav dengrößten Branntweinbrenner in der Welt genannt hatte. 11 Jahre hierauf wagte esT. (1189) in einer Schrift: „Don der allgemeinen Freiheit des Verstandes 1 denEntwurf zu einer uneingeschränkten Druckfreiheit den versammelte» Landständenvorzulegen, und den König um die Erlaubniß zu bitten, Entwurf und Dedicationdrucken zu lassen. Allein Verbot desDrucks und vollkommene Aufhebung terPreß-freiheii war tle Antwort des Königs. Als der König in derMaskerade vom 16. zum11. März 1192 ermordet wurde, war Gustav I V. nicht volljährig. Der Herzogvon Südermannlond übernahm daher die Regentschaft und gab unterm 11. Juli d.Z. der Nation die Preßfreiheit wieder, aber unter Einschränkungen, die es jedemVerfälscher möglich machten, den unschuldigen Wahrh.itSfreunb >n Verlegenheitund Strafe zu bringen. T. verließ sich aus diefts erneuerte Edict derPr<ßfreiheitund gab seinen obigen Entwurf nebst der Zueignung in den Druck. Daß er eine Frei-heit mißverstand, die keine Freiheit war, kostete ihm die seinige. Am 22. Dec. warder gefangen genommen, und der Reichssiscal erhielt den B,fehl, ihm den Proceßzu machen. Tags zuvor erging eine Verordnung, vermöge deren das Edict von 1114in volle Kraft gesetzt war. Das Hofgericht verurtheilte ihn, 14 Tage bei Wasserund Brot zu sitzen. Der Verurtheilte appelliere an den Regenten; dieser verändertedie Strafe in eine Landesverweisung aus 4 Jahre und ließ dem Verwiesenen einePrämie von 400 Thlr. auszahlen. Er wandte sich zuerst nach Kopenhagen . Hierließ er seine S chrift „Über die natürliche Hoheit des weiblichen Geschlechts" drucken.Ein großer Theil der Nation nahm warmen und lauten Antheil an T.'ö Gefamgennehmung und dem Verluste der schwedischen Freiheit. Die bei dieser Gelegenheitvorgefallenen Unruhen sind bekannt. Die Studenten in Upsala begruben die Preß-sreiheit am hellen Tage mit Fackeln und senkten das Edict der Druckfreiheit in eingroßes Grab mitten aus dem Markte unter einem Klaggesange nieder. Indessenversteht sich, daß die ruhigere Partei anders urtheilte und die Schritte T.'s sowolals der Studenten von Upsala als polnische Thorheiten mißbilligte. Des nämlichenAusdrucks bediente sich 1). Ordmann zu Upsala über die Ursache von T.'s Landes-verweisung in dem bekannten Schreiben an I). Gräter: „Über die schwedische Lite-ratur und Sprache" (in „Bragur", 3. Bd., 1194). 1195 ging T. von Kopenha-gen nach Aliona; hier sah er als neuen Artikel eben diesen 3. Bd., und entrüstetesich über den gedachten Ausdruck. Im ersten Zorne ließ er daher anonym eine lat.Epistel: „4,1 1', 1>. Oniewrum, vlurum ellttorem liiaguiriz", drucken, unter-schrieben: „8vio^nll>us", datirt: „Altomw, (Ailkiiclis iVlaji clvloeexcv in z>e-reLrillativiie". Diese, nunmehr sehr selten gewordene Schmähschrift sandte er an