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Weber (Veit) Wechsel
sängen sind 12 vierstimmige Vogler dedicirt, 12 für eine Singstimme mit Gui-tarrenbegleitung (Bo»ii 1812), Gesänge von Görhe ic., Lieder von Schiller :c.,4 Hefte einer „Leier und Schwert" überschriebenen und bekannten Sammlung (mitden unter deniselben Titel erschienenen Liedern K. M. v. Weber'? nicht zu ver-wechseln), und eine achtstimmige ftigirte Hymne für die berliner Singakademie(1812). Außerdem hat er eine K. M. v. 2Leber dedicirte Claviersonate (Bonn 1811), ein Trio und ein lAn,,-, <:<>,, v-ni,/.iln>i für Guitarre und Violoncell (1807) u. a. herausgegeben. Auch hat er den mustkal. Chronometer erfunden. (S.Taktmesser.) Zuletzt haben ihn seine Untersuchungen über die Echtheit des Mo-zart'schen Reauiem in mancherlei literar. Fehden verwickelt. Vgl. die „Cäcilia".
Webe r (Veit), s. Wächter.
Wechabiten, s. Wahab i.
Wechsel ( ' iire <!c <e!i->uge. in!! >>!' exeln.ngo) heißt im 2lllgemeinenso viel als Tausch; Dasselbe bedeutet das Wort r n»!>in„>, womit es übersetzt wird.In der engein Bedeutung, von welcher hier die Rede ist, versteht man unterWechsel, Wechselbries, eine schriftliche, das Wen t Wechsel ausdrücklich enthaltendeAnweisung, wodurch der Aussteller, oder wer in seine Verbindlichkeit getreten ist,bei Vermeidung persönlicher Haft, eine bestimmte Summe zu gewisser Zeit (Ver-fallzeit genannt) zu zahlen verspricht. Hieraus folgt, daß dem Wechsel immerein Vertrag zum Grunde liegt, der durch den .Wechsel schriftlich gemacht wird, unddieser Vertrag hat die größte Bestimmtheit, sodaß eine Schrift, die das WortWechsel oder nach Wechselrecht nicht enthält, nie für eine» Wechsel angesehenund nach den strengen Wirkungen desselben beurtheilt wird. In England ist diesjedoch nicht nöthig. S. v. Boset, „Der Wechselcontraet »ach seinen historischen u.s. w. Ansichten" (Prag 1812). Das Versprechen, daß man sich der persönlichenHaft bei Nicknahlung unterwerfen wolle, wird schon aus dem angegebenen WorteWechsel oder Wechselrecht gefolgert. Die Wechsel werten eingetheilt in 1) eigneWechsel, d. b. diejenigen, in welchen der Aussteller die Zahlung selbst zu leistenverspricht. Diese heißen auch uneigentliche, trockene Wechsel (nun,1>ü, sinn-,).Hier kommen nur 2 Personen in Betracht, nämlich der Aussteller und der Em-pfänger. 2) Trassirte Wechsel, Tratten, d. h. diejenigen Wechsel, in welchender Aussteller die Zahlung durch eine fremde Person leiste» zu lassen verspricht.Sie heißen auch eigentliche Wechsel deßwegen, weil die größten Handelsgeschäftenur mit diesen Wechseln gemacht werten, daher auch Kaufmannswechftl (..-u>>>!>>.,n><u'ou»ii!u,), auch nasse Wechsel (a inckü-, iess<'niiln>), weil sie oft über die Seegehen. Bei diesen Wechseln werten 4 Personen, welche dabei vorkommen, ob siegleich nicht immer 4 verschiedene Subjecte sind, unterschieden. 1) Der Trassant,der den Wechsel ausstellt oder verkauft und das empfangene Geld an einem a. Ortewieder auszählen läßt. 2) Der Remittent, d. i. Der, welcher den Wechsel kauft,das Geld zahlt, um das Geld an einem a. Orte wieder ausgezahlt zu erhalten. 3)Der Präsentant, d. i. Der, welcher die Schuld zu heben angewiesen ist, und des-sen erstes Geschäft darin besteht, den empfangenen Wechsel Dem, der ihn bezah-len soll, zur Äcceptation zu präsentiren. Die Präsentation ist eine an den Ac-ceptanten oder Trassanten gerichtete Frage, ob er den Wechsel honoriren will.Die Zeit dieser Präsentation hängt nicht von dem Willen des Inhabers ab, son-dern ist an gewiss? Vorschriften gebunden, welche sich nach den Worten richten,die in dein Wechsel stehen. 4) Der Trassat, d. i. Der, auf welchen der Wechselgestellt ist; da derselbe durch die Unterschrift s. Namens sich zur Zahlung bereiterklärt, so heißt er auch Acceptant. Die Äcceptation ist eine unter den Wechsel-brief gesetzte Erklärung, wodurch sich der Trassat zur Zahlung nach Wechselrechtverbindlich macht. Hierzu bedarf es bloß des Wortes „acceptirt" mit dem Namendes Trassaten. Äcceptation per onur cki lettera ist die Annehmung eines