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Zwölfter Band. W bis Z.
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Westmiiisicr-Hall

Herren besteht, und verband damit eine Lehranstalt für 10 Knaben. Die Kirche inihrer gegenwärtigen Gestalt wurde von Heinrich lll. errichtet, der das alte Gebäudeniederreißen ließ. und s. Nachfolger setzt n den Bau fort. Die beiden Thürme überdem westlicheil Eingänge wurden von Christoph Wren (s. d.) gebaut, aber obgleichsie an sich von schöner Form sind. so passen sie doch nicht zum Ganzen. Das Äu-ßere hat überhaupt nicht die schöne Leichtigkeit andrer gothischen Bauwerke, dage-gen ist das Innere ein Meisterstück der Baukunst, von dessen Erhabenheit man be-sonders am westlichen Eingänge ergriffe» wird. öOchlanke, kühne und doch verhält-nißmäßige Pfeiler, Baumstämmen mit prächtiger Verzweigung ähnlich, tragendas hohe Gewölbe. Besonders ist der Chor herrlich, wo aber der Altar von griech.Bauart die Einbeit stört. In diesem Chöre werden die Könige gekrönt. Leider wirddas Innere der Kirche durch eine Menge von Grabmälern entstellt, welche, hochhinausragend, hier und da die Bogen des Gebäudes verderben. In frühern Zeitenschon war dieW stminster-Abtei, wie andre Kathedralen, ein Begräbnißplatz fürAlle, welche Mittel hatten, ihre Ruhestätte in einem Kirchengewölbe zu erkaufen,und Nicht eigentlich ein Pantheon, das nur dein Verdienste s. Hallen öffnete. Auchliegen nicht Alle, deren Denkmäler man erblickt, hier begraben, sondern es wur-den theils von der Nation, theils von reichen Mitbürgern, manche berühmte Män-ner (wie selbst Milton und Shakspeare), die anderswo ihre Gräber haben, durchDenkmäler und Inschriften geehrt. Unter diesen Denkmälern sind die besten vonRuysbrak, Roubillac, Bacon , lind unter den neuern von Flapman. Am sudl.Ende des Kreuzes sieht man die Denkmäler mehrer berühmten Dichter; dieser Theilwird daher gewöhnlich der Poetenwinkel (>l>o pewt's c<»iwr) genannt. Von'denehemaligen gemalten Fenstern sind noch einige übrig, unter welche» das westl. sichauszeichnet. Die Kirche hat mehre Capellen, wie die Capclle Eduards des Beken-ncrs, wo die Asche dieses Königs und Heinrichs III. schönes Grabmal, sowie dieCapelle Heinrichs V. mit dessen Denkmal. Alle diese Capellen sind unter dem Ge-wölbe der Abtei; eins der herrlichsten Denkmäler der gothischen Baukunst aber,Heinrichs'VIl. Capelle, die eine eigne Kirche bildet, ließ jener König seit 1502 alss. Familienbegräbniß an die Ostseite der Kirche bauen. In der Mitte derselben er-hebt sich s. Grabmal von basaltischem Gestein mit Basreliefs, Bildsäulen und ei-nen, dasGanze umschließenden prächtigen Gitter, Alles von vergoldetem Erze: einWerk des florentinischeu Bildhauers Pietro Torregiano. Das Äußere dieser Capelleist wegen des der Verwitterung sehr unterworfenen Steins, woraus sie besteht, inVerfall. Mehre alte Häuser, welche die .Nordseite derselben verfinsterten, hat manin neuern Zeiten niedergerissen. An der Südseite der Westminster-Abtei stand dasAlmosenhaus, merkwürdig als der Ort, wo die erste Druckcrpresse in England auf-gerichtet wurde. S. „'1 bo 0irI,u v ol ilio AI>bi e Llinroli ol 81. llotrr- VVoI--nlniier. ii-Lniiguities.inst „lonuuwiiiz" (London , bei Ackermann, 1812, 2Bde., 4.); ferner die .stlGnrv null m,ilgnil>»>- nk tbo Abkwy Vte>lniii>5i--> >Nr.,illi><,iri>iist bv 'l. Leo-tun Xealo"; die literar. Erklärung dabei-hat Edw. WedlakeBrayley versaßt (London 1818 und 1823 , Fol., mit 61 Kpfrn., meistens von,Herausgeber Neale gezeichnet).

2) W e st i» i n st e r - H a l l mit dem Hause der Lords und dem Hause derGemeinen, ist der Überrest des alten, von Eduard dem Bekennen gebauten Wesinnn-sterpalasteS. Die große sogen. Westminsterhalle, von Richard 1l. neu aufgebaut,war ursprünglich ein Ort, wo die Könige bei feierlichen Gelegenheiten Gastmahlegaben, wie z. B. jener Richard hier 10,000 Gäste mit Hülse von 2000 Köchenbewirthet haben soll. Sie ist 215 Fuß lang und 14 F. breit, hat ein 90 F. hohes,von keinem Pfeiler getragenes Deckengewölbe und gilt für den größten Dersamm-lungssaal in Europa . Hier ward das Gericht gehalten, das Karl I.zum Tode ver-urikeilke. In neuern Zeiten wurde sie nur zuweilen bei einem Gerichte über Mit-glieder des Obei Hauses hder andre vom Unterhause angeklagte Personen (z. B, 1195