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Zwölfter Band. W bis Z.
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558 Zuchthäuser

scheu dieser Art in eigens dazu errichteten Anstalten von wettern Vergebungen abge-halten werden, sucht n.an zugleich sie durch Arbeiten nützlich zu beschäftigen. Indieser Absicht wurde zu Amsterdam 1595 ein Zuchthaus für Männer, und 1596ein zweites für liederliche W> ibspersonen errichtet. Bald nachher waren fast in al-len niede, länd. Städten ähnliche Anstalten zu finden. In Deutschland entstandendi se Anstalten ebenfalls mit dem 17. Jahrh. Die freien Reichsstädte, die durchGewerbsamkeit blühend gewoi ken waren, und früher, als in souveraincn Skaaiengeschah, eine regelmäßige Polizei einführten, gingen voran. Der Magistrat zu Ham-burg faßte 1669 den Beschluß, ein Zucht- und ArbeitsbauS anzulegen, „damit dieArmen unterhalten, die Bettler abgeschafft, und allerhand Unheil gewehrt würde".In Bremen bestand 1617 ein Zuchthaus. Mehre andre Reichsstädte folgten diesenBeispielen. Später thaten es auch die Regenten souverainer Staaten. So wurde1708 das Zuchthaus zu Halle, und 1716 zu Waldheim in Sachsen , auf den Antragder Landstände, ein Zucht. ». Armenhaus errichtet. Gegen die Hälfte d. 18. Jahrh,waren schon mehr als 50 Zucht- und Arbeitshäuser in Deutschland vorhanden.Kleinere Städte verbanden sich zu gemeinschaftlicher Errichtung solcher Anstalten,oder gaben ihre Sträflinge in ausländische Zuchthäuser gegen eine gewisse jährlicheBezahlung. Diese öffentlichen Anstalten waren in ihrem ersten Ursprünge meistensziemlich eingeschränkt. Als aber in Deutschland die Folter nach und nach abgeschafft,und, statt der sonst gewöhnlichen Landesverweisung, häufiger aus Zuchthausstrafeerkannt wurde, da fand man es in verschiedenen Ländern nöthig die bestehenden An-stalten dieser Art zu erweitern und neue Zucht- u. Arbeitshäuser zu errichten. Durchdie mildern (besetze unsererTage, durch die seltener vollzogene Todesstrafe, find zwarunsere Zuchthäuser mit Sträflingen aller Art g, ößtentheüs überfüllt; aber werwölbe deßwegen jene strenger» besetze, jene häufigern Todesstrafen zurückwünschen!Daß die härtesten Strafen den Verbrecher nicht abschrecken, hat längst die Erfahrunggelehrt. Es find genug Beispiele vorhanden, daß während der Zeit, da man einenDieb an den Balgen knüpfte, auf dem Richiplatze selbst Diebstähle begangen wurden.Das wirksamste Mittel, die Übervölkerung der Zuchthäuser nach und nach zu ver-mindern, ist, durch verbesserte Erziehung der Jugend Verbrechen zu verhüten. Eingleich wichtiger Gegenstand ist der, daß d ie Zuchthäuser, ihrer ursprünglichen Bestim-mung nach, nicht bloß Straf-, sondern auch wirkliche Besserungsanstalten sein möch-ten, und in dieser Rücksicht ist immer noch nicht genug Ernst bewiesen worden.Schon oft hat dieErfahrung gezeigt, daf.Auchihäuser, wenn nicht schlimmer machen,dock nur wenig moralische Besserung di wirken. Die Einrichtung der Häuser selbstist Schuld daran. Man vermischt den noch nicht ganz verderbten, vielleicht bloßleichtsinnigen Sträfling mit dem größten Böfiwicht; der junge Verbrecher wirdvon dem ältern und erfahrenern unterrichtet, und nach seiner Entlassung aus der An-stalt dem Staate doppelt gefährlich. Leiten wird man einen berüchtigten Verbrecherfinden, der nicht früher, vielleicht mehr als ein Mal, Zuchthausstrafe erlitten hätte.Die eingeführten Rcligionsübungen und die eifrigsten Bemühungen der Zuchthaus-prediger können nur selten bei Einem oder dem Andern Besserung bewirken. Esgibt kein andresMiitel größere Immoralüät in den Anstalten selbst, und dieFolgenderselben, wenn tieSträflinge entlassn w-rden, zu verhüten, als solche Anstaltenin 2 Abtheilungen, das Besserungshaus und das eigentlvne Zucht- und Verwah-rungshauS, abzusondern. In Sachsen find zu Zwickau die Sti äflinge in 2 Elasten,die härtere und gelindere, abgetheilt. Eine gleiche Verfügung wurde in der 1811 zuLichtenburg errichteten Strafanstalt getroffen. Auch erkannte die sächs Regierungdie Nothwendigkeit, Gemütbskranke und Waisen, denen man in frühern Zeiten den-selben Aufenthalt mit den Sträflingen angewiesen hakte, abzusondern, und jede Classein eignen Anstalten unterzubringen. — Unter allen Büchern, die über zweckmäßigereEinrichtung der Gefängnisse und Zuchthäuser geschrieben worden, behauptet unstrei-