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Zwölfter Band. W bis Z.
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582 Zwitter Zwölftafelgesetze ^

bloßen Verzierungen oder dem Charakter des CharalS widersprechende Figurenenthalten. Hieran aber erkennt man vorzüglich den wahren Organisten.

Zwitter (He maphroditen) nannte man sonst Geschöpfe, die mit vollkom-men ausgebildeten ZeugungStheilen beider Geschlechter versehen sein sollten. Wirwissen nicht, ob es eine bloße Künstlergrille gewesen, die sich darin gefallen, dieMännliche und weibliche Natur gemischt in einem und demselben Körper zu bilden/oder ob Thatsachen zvm Grunde gelegen, welche das Dasein ähnlicher Verbindun-gen zu erweisen scheinen. Was Hoginus und Ovid erzählen, s. im A. Herm-aphroditos. Man erklärt übrigens diese Fabel aus der Weichlichkeit und demweiblichen Wesen der Anwohner jener 'Duelle, worauf Strabo , da er den Halikar-naß beschreibt, ausdrücklich hindeutet. Indeß war die Idee einmal da, und wassonst Künstlergrille gewesen, das g'aubten Naturforscher und Ärzte in ältern undneuern Zeiten als wirkliche Erscheinung beobachtet zu haben. Ja die Gesetzgeberder Juden unterschieden schon, wie gewöhnlich sehr fein, 4 Arien von Zwittern:bei den einen herrsche das männliche, bei den andern das weibliche Geschlecht vor,bei den 8. seien beiderlei Geschlechter gleich, und bei der 4. Classe sei weder das einenoch das andre Geschlecht vorherrschend. Nimmt man die Sache genau, so kannnur Verein wahrer Zwitter genannt werden, dessen äußere Geschlechtstheile nichtallein beiderlei Formen zeigen, sondern der auch neben den Hoden und Samen-strängen Zugloch Eierstöck, und einen Uterus besitzt. Gibt es solche Geschöpfe, sosind es Zwitter. Allein diese sind und bleiben fabelhaft.

Zwö lffingerdarm (lluoilouum), das Stück des Darmcanals, wel,ches unmittelbar nach dem Magen folgt und bei den erwachsenen Menschen unge-fähr 12 Finger breit lang ist. Der Übergang aus dem Magen in den Zwölffinger-darm heißt der Pförtner; diese« Stück des Darmcanals geht wieder in den Theildes dünnen Darms über, welcher Leerdarm heißt.

Z wölftafelgesetze. Schon im I. 484 v. Cbr. wurde in Rom (s. d.)auf den Antrag der Tribunen beschlossen, ein Nationalgesetzbuch zu veifassen. Zudem Behufe soll eine Gesandtschaft (Sp. Posthumius Aldus, Serv. Sulpicius,A. Manüus) nach Griechenland g schickt worden sein, um die dortigen Gesetze sichbekanntzumachen. Darauf wurden, unter dem Consulatedes Appius Claudius Cras-sinuS und des Titus Genucius Augurinus, Consulat und Tribunal einstweilen auf-gehoben, und eine aus 10 Patriciern bestehende, mit dictawrischer Gewalt bekleideteGesetzcommission trat (d. 15. Mai 451 v. Chr., nach R. E. 303) in Thätigkeit.Sie sammelte die Gesetze und Herkömmlichkeiten, welche statt der bisherigen Stan-des- und örtlichen Rechte allgemeine Gültigkeit haben sollten, und begründete eindie Nationaleinheit förderndes römisches Stamsrecht; das Gesetzbuch wurde auf10 eichenen Tafeln aufgezeichnet, zu welchen (450) noch 2 hinzukamen; daher derName leges (Iu,nlac-i,i> i->b,il.ir,i>». (Vgl. Römisches Recht, AppiusClaudius .) Wachler'S „Lehrb. der Geüb.", und H. §. Dirksen'S „Über-sicht der bisherigen Versuche zur Kritik und Herstellung des Textes der Zwölftafel-sragmente '(Leipz. 1824). Seitdem hat l). P. C. C. Leliövre in s. von der philos.Facultät zu Löwen gekrönten Presschrift: „(lonimeni.itio anligu.iri.i Oa I.cpm,»All I>',l>,ch>rn,,> ^liiü," (Löwen 1827, 361 S., 4.), die alte von Livius , Dionvsvon Halikarnaß u. A. erwähnte Sage, als wenn die Decemvirn das Zwölfcafelgesctzvon den Griechen entlehnt hätten, gründlich widerlegt. Nach ihm beschränkie sichdes Hermodorus Thätigkeit nur auf die Anordnung, nicht auf die Herbeischaffungdes Inhalts der 12 Tafeln, Die attische und die römische Staatsform und Gesetz-gebung waren nämlich ganz verschieden, und es findet sich keine Spur von griech.Gesetzen in den römischen 12 Tafeln. Endlich schweigen Cicero und die Griechenganz über den griech. Ursprung dieser ältesten abendländischen Gesetzgebung.