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Türkei und Griechenland (1829 und 1830)
Müffling als außerordentl. Gesandten mit jener Erklärung nach Konstantinopel zu schicken. Dieser kam daselbst am 4. August an und bewog den Walten. ohneVerzug Bevollmächtigte in das russ. Hauptquartier zur Einleitung des FnedenSge-schäftS abzuordnen. Doch war hierbei an eine eigentliche Vermittelung des preuß.Hofes nicht zu denken. Hr. v. Müffling sandte bloß den preuß. Legationsralh,Hrn. v. Küster, mit ins ruff. Hauptquartier, um den General von Diebusch zureinstweiligen Einstellung der Feindseligkeiten zu bewegen, weil die Gährrmg in Kon-stantinopel die christliche Bevölkerung bedrohe. Am 5. Sept. verließ Hr. v. Müff-ling Konstantinopel. Indeß machten die türk. Abgeordneten Schwierigkeiten; da-her ließ Diebilsch sein Heer vorrücken. Nun begab sich aufausdrückliche Bitte desGroßherrn und der übrigen Gesandten, der preuß., Hr. v. Rover, am 11 . Sept.ins Hauptquartier zu Adrianopel , und bewog die türk. Abgeordnete» nachzuge-ben, welche darauf am 14. den Frieden unterzeichneten. Dieser ward auf dieGrundlage des Tractatö von Akerman ( 6 . L)ct. 1826) abgeschlossen. Die Pfortesollte als Ersatz des Schadens und der Verluste, welche die russ. Unterthanen undKaufleute seit 1806 erlitten hatten, an Rußland binnen 18 Monaten 1 ^ Mill.holl. Dukaten, und als Entschädigung für die Kriegskosten 10 Mill. holl. Dukatenzahlen, oder Abtretungen bewilligen. (Halil Pascha, außerordentl. Gesandter derPforte in Petersburg 1830, erlangte einen bedeutenden Nachlaß.) Die auf demlinken Donauufer gelegenen türk. Städte Turno, Giurgewo, Brailow u. s. w.wurden nebst ihren Gebieten mil der Walachei vereinigt, und ihre Festungswerkegeschleift. Silistria , die Moldau und die Walachei bleiben von den Russen bis zurAbbezahlung obiger Summen besetzt. Varna wurde geschleift und gemumk (imJuli >830). Serbien sollten 6 Districee einverleibt werden, was jedoch die türk.Bewohner derselben bis jetzt (Aug. 1830) verhindert haben. Der russ. Flaggewurden alle türk. Meere geöffnet. In Assen trat die Pforte an Rußland die Fe-stungen Akhalzich, Azchour, Poti, Anapa und Akhalkalaki ab; es wird demnachdie ganze Küstenstrecke des schwarzen Meeres von der Mündung des Kuban bis anden Hafen St. NicolaS einschließlich bei Rußland bleiben. In Ansehung der Se-parattractate, die beiden Fürstentbüiner betreffend, vgl. man die An. Moldauund Walachei. Durch den 10. Art. des Friedens von Adrianopel erklärte end-lich die Pforte ihre Annahme des londoner PacificationSvertragS wegen Griechen-land vom 6 . Juli 1827 , und des londoner Protokolls vom 22. März >829.
So ward die griechisch.europäischeFrage, deren Lösung Canning der britischen Staatskunst vorbehalten hatte, in der Ebene von Adrianopel durch Rußland ent-schieden. Alle noch übrige Schwierigkeiten aber hinsschklich der Aufrichtung desneuen griechischen StaatS hat Wellington's türkisch-britische Politik hineingelegt.England bestand nämlich darauf, daß bloß Morea und die Cykladen, mit Aus-schluß Akarnanieng, Attika's, der Sporaden (Wamos, Ckios u. s. w.) und Kan-dias, eine unter derHoheit der Pforte stehende triburbare Provinz mit eigner Ver-waltung bilden sollten. Rußland dagegen und Frankreich wollten diesem Staatefestere Grenzen im Norden zwischen den Meerbusen von Volo und Arta , welchedurch eine Gebirgskette von ungefähr 65 Stunden zusammenhängen, anweisen;denn innerhalb dieser Linie und dem Isthmus von Korinth befänden sich 180,000Griechen und kaum 8000 Türken. Endlich gab Wellington theilweise nach, unddie Bevollmächtigten von Großbritannien, Frankreich und Rußland nahmen indem zur Vollziehung des TractatS vom 7. Juli 1827, am 22. März 1829 zuLondon unterzeichneten Protokolle obige Punkte als die Tonkinentalgrenze an. be-stimmten den von Griechenland jährlich an die Pforte zu entrichtenden Tribut auf1,500,000 Piaster (125.000 Thlr.), und setzten fest, daß Griechenland , unterder Suzerainetät (Lehnsherrlichkeitj der Pforte eine auf Religions - und Handels-freiheit, Wohlstand und Ruhe abzweckende innere Verwaltung genießen, diese