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VI.
Von
Taxation der nutzbaren Torfmasse,
welche in einem Torfmoor enthalten ist.
§)ie Taxation eines Forstmöors, wodurch die nutz-bare Torfmasse nach Cubikfüssen oder Klaftern in An-schlag gebracht werden soll, erfordert als erste Bedin-gung, daß die Flache, worauf ein planmäßiger Und re-gulärer Torfstich angelegt werden soll, zuvor geometrischvermessen Und in Grundriß gebracht werde. Nachdemder Flächeninhalt des Torfmoors ansKemittelt; so wirdals zweite Bedingung die Mächtigkeit und Tiefe desTorflagers untersucht.
Das Torflager streicht entweder flötzweife oderliegt in Nestern; im erster» Falle findet man es selten,von einerlei Tiefe, und im letztem wird es mit bedeu-tenden Sandräcken, Thonlagern oder Moderstellen durch-schnitten , die auf der Oberfläche des Torfmoors nichtbemerkt werden können; daher man leicht in den Irr-thum gerathen kann, das eigentliche Torfland für weitgrößer zu halten, als es an sich ist. Aus diesem Grundeist es erforderlich, daß dieTiefedes Torflagers n zehnzu zehn Ruthen , mittelst einer Stange oder besser eines
dazu