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1 (1814) Physisch- und chemische Grundsätze der Färbekunst / von ... Johann Bartholomae Trommsdorff
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149
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Destillation.

§. 220 .

Geschieht das Abdampfen hingegen in ver-schlossenen Gefäßen, und hat man die Einrich-tung getroffen, daß die durch den Wärmestoff inDämpfe verwandelten Flüssigkeiten wieder ihrenWärmestoff absehen, und in den tropfbarfiüssigenZustand zurückkehren können, so nennt man dieArbeit eine Destillation. Durch die Destil-lation werden flüchtige Materien von mehr festenabgesondert, auch Flüssigkeiten von verschiedenerFlüchtigkeit von einander getrennt, oder verschie-dene Flüssigkeiten genauer mit einander verbunden.

§. 221 .

Um die Destillation einer tropfbaren Flüs-sigkeit zu veranstalten, bedient man sich der Re-torten mit Vorlagen, der Kolben mit Helmen,oder auch im Großen der Destillirblasen vonKupfer. Die Destillation aus gläsernen Geschir-ren, wird im Sandbade, die aus metallenen Ge-schirren z. D. kupfernen Destillirblasen, im freienFeuer veranstaltet. In beiden Fällen nennt mandie Arbeit eine Destillation auf nassemWege. Sollen dagegen trockne Materien destil-lier werden, bei welchem kein Zusatz einer Flüs-sigkeit angewendet wird, dann werden sie ausgläsernen mit Lehm beschlagenen, irrdenen, oderauch eisernen Retorten, die man in einen Rerferbirofen legt, destillirt, und nun die Operationeine Destillation auf krocknem Wege genannt.