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II. Abſchnitt.
Abreiſe aus Toggenburg. Vortreffliche Ausſicht bei Bild haus.Landſchaft Uznach . Geſchichte. Verfaſſung. Das Volk vonSchwiz und Glaris iſt Souverain der Uznacher. SonderbareVerflechtung von Leibeigenſchaft und buͤrgerlicher Freiheit.Abgaben, Laſten und Nahrungserwerb der Einwohner. Braun-kohlenſtoͤz. Eintritt in den Kanton Zurich , und Wanderungdurch die Thaͤler der Allmannsbergkette. Viehſtand, Senn-wirthſchaft und Ertrag derſelben im Kanton Zuͤrich . Nah-rungszweige der Allmaͤnner. Bereitung des beruͤhmten Kirſch-waſſers. Buͤrgerlicher Zuſtand der Einwohner, uͤber welchedie Stadt Zuͤrich uneingeſchraͤnkte Herrſchaft uͤbt. Die Sekteder Wiedertäufer zeigte ſich ſchon im 13. Jahrhundert unterden Bewohnern dieſer Berge. Hohes Alter und Geſchichtedes Geſchlechts von Landenberg. Geologie der Allmannsberge.Reiſe nach Goßau .
Die Laudſtraßen durch ganz Toggenburg ſind breit undſehr gut unterhalten, welches in einem Berglande aͤußerſtkoſtſpielig iſt. Bis 1780 waren hier keine anderen Wegeals fuͤr Fußgänger, und alle Laſten, welche aus- odereingefuͤhrt wurden, mußten von Pferden getragen werden.Die Menge des Geldes, welches der Handel verbreitethatte, ſetzte endlich die Gemeinden in den Stand, aufihre Koſten die Anlegung großer Straßen zu unternehmenund auszufuͤhren. Von allen Seiten, ausgenommen vonWildhaus her, fuͤhrt der Toggenburger die Beduͤrfniſſedes Landes auf Laſtwagen ein. Von Wildhaus fuͤhrt einſehr uͤbler Felſenweg nach Gambs ins breite Rhein⸗ undWer-