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den sind, daß er diese Macht nicht miSbrauchen kann.Da Schweden in diesem Jahrhunderte eine einge-schränkte Rcgierungsform einführele; und es mit-hin in seiner Macht stand, die weiseste und besteVerfassung zu erwählen; so ist es zu verwundern,warum es die vortreffliche englische Verfassungnicht nachgeahmet hat. Denn die schwedischeGrundvei fassung ist meines Trachtens gar nicht al-so gerathen, daß sie die Wohlfahrt des StaatSj wahrhaftig befördern konnte, und als man von der
j Einsicht eines ganzen Volkes in vernünftigen und
' erleuchteten Zeiten hatte erwarte» sollen.
§- iz.
)) inAnfehuns Es ist auch noch z) bey den Monarchien zu be.ban^derRei' achten, ob die Staaten eines Monarchen einen all-che und Länder' gemeinen Zusammenhang haben, oder in verschiede.dieeinMonarch nen Reichen und Staaten bestehen, die in Ansehung^' ihrer Einrichtungen und Negierungösorm von einan.
der abgesondert sind, und nur in so weit mit einan.der in Verbindung stehen, daß sie einerley Regentenhaben. So hat z.E. das Churfürstenthum Braun-schweig, Hannover und Großbrittanien keinen an.dern Zusammenhang, als daß sie von einerley Per.son beherrschet werden. Solche verschiedene Staa-ten eines Regenten, die ihre besondere Regierungs-formen haben, sind allemal schwächer, als ein einzigesReich von eben dieser Größe, das eine gemeinschaft-liche Verfassung hat*). Daher sind weise Regentenallemal auf eine Vereinigung solcher verschiedenenStaaten bedacht gewesen, und vor einigen Iahrhun.derten ist Pohlen und Litthauen, in diese» Iahrhun.derten aber Engelland und Schottland solchergestaltvereiniget worden.
*) Die Eifersucht und der Haß unter solchen ver-schiedenen Staaten, bleibt fast niemals aus, zu-mal wenn der Regent mehr Liebe gegen einen als
gegen