zr Von den allgemeinen Grundsätzen
gnngcn und von dem Volke durch neue GesetzeEinhalt geschehen kann. Auf diese Art bestehtein Gleichgewicht unter den verschiedenen Ge-walten; und so ist die Grundverfassung vonEngelland, die gewiß wahrhaftig weise und glück-lich ist.
§. 2t.
Dieses schließet Es kann aber das Vermögen des Staats nichthalw^und^ Kraucht werden, oder wenigstens wird der Ge-Vermchnmg brauch von keiner langen Dauer seyn, wenn manmög2"in M zugleich auf dessen Erhaltung bedacht ist.
Vielmehr da die Beförderung der Glückseligkeitder große Endzweck aller Republiken ist: so mußder Regent das Vermögen und die Kräfte desStaats aufalle Artzu vermehren suchen. Allein sei-ne Vorsorgen und Bemühungen schließen sich dem-nach in zwey große Hauptgeschaffte ein; i) wie dasVermögen des Staats zu erhalten und zu vermeh-ren ist, und 2) wie es weislich gebrauchet und da-mit gewirthschaftet werden muß. Daher theilenDüker entsteht sich auch alle zur Regierung des Staats gehörigedes Mn?cn Wissenschaften in 2 Haupt - Theile ein. Der ersteWerkes. Theil hält die Staatskunst, die Policey- undCom-mercienwissenschast benebst der Oeconomie in sich,als welche alle dahin abzielen, das Vermögendes Staats entweder zu erhalten, oder zu vermeh-ren. ' Der zweyte Theil aber begreift die eigentli-che Cameralwissenschaft in sich, als welche es weis-lich und der Glückseligkeit des Staats gemäß zu ge-brauchen lehret.
§. 22.
Hieraus fließen Das Vermögen des Staats muß erhalten und. ^ d ^^R Mn -vermehret (§. 20.) überhaupt aber vermöge desren. allge-