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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
63
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Erſtes Buch.

Von den

Mitteln und Maaßregeln desRegenten, um das Vermoͤgen desStaats zu erhalten und zu vermehren,und

dadurch dieGluͤckſeligkeit der Unterthanen

zu befoͤrdern.