Was manhier unter derGlückseligkeitder Untertha-nen versteht.
66 Mittel zur Vermehrung
§. Z2.
Hier verknüpfet man mit dem WorteGlückseligkeiteinenBegriff, der mehr aufden äußerlichen Zustandder Unterthanen geht, ob zwar die Vollkommenheitihres moralischen Zustandes, in so weit es einer wei-sen Regierung davor zu sorgen möglich ist, nicht da-von ausgeschlossen wird. Man kann sich aber keinesandern Wortes bedienen, weil das Wort, Glücknie zugleich von dem moralischen Zustande der Men-sche» und in gemeinem Verstände am gewöhnlichstenvon unverhofften und außerordentlich vortheilhasti-gen Begebenheiten gebrauchet wird. Ich verstehedemnach hier unter der Glückseligkeit der Untertha-nen, eine solche gute Einrichtung und BeschaffenheiteineöStaats, daß jedermann einervernünftigenFrey-heit genieße *), und durch seinen Fleiß vermögend sey,sich diejenigen moralischen und zeitlichen Güter zu er-werben, die er nach seinem Stande zu einem vcr«gnügten Leben nöthig hat.
") Die Freyheit der Unterthanen ist zu ihrer Glückse-ligkeit unumgänglich nothwendig. Freyheit, ver-sichertes Eigcnthnm und blühende Gewerbe, damitein jeder durch seinen Fleiß die Becmcinlichkcitendes Lebens gewinnen kann, das sind die drey vor-nehmsten Stücke, worauf die Glückseligkeit desStaats und der Unterthanen ankömmt. Die Frey-heit der Unterthanen ist die gute Meynung, die einjeder von seiner Sicherheit hat; und sie entsprin-get vormhmlich an-s der guten Einrichtung derGrundverfassung des StaarS, davon wir oben§. 2O. geredet haben. Wo alle drey Gewalten imStaate sich uneingeschränkt in einerley Handenbefinden, da kann unmöglich eine wahre Freyheitvorhanden seyn; sondern die Unterthanen hangenvon dem Eigensinn und der Willkühr dieser Machtab, welche die drcycrlen Gewalten besitzet. WoFreyheit ist, da muß der Unterthan alles thun kön-nen, was ihm die init der Wohlfahrt des StaatSübereinstimmenden Gesetze erlauben, ohne daß er
besürch-