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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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68
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68 Niittel zur Vermehrung

§. 35.

Die Mittee, Die Mittel, wodurch ſich die Unterthanen dieoedunch man⸗ Nothdurft und Bequemlichkeiten des Lebens durch ih-

und Bequem⸗ ren Fleiß und ihre Geſchicklichkeit verſchaffen koͤnnen,Phen vekann, ſind die Gewerbe. Ein Land, deſſen Unterthanenſind die Ge⸗ gluͤcklich ſeyn ſollen, muß demnach einen guten Nah-Feh rungszuſtand und bluͤhende Gewerbe haben. Die Ma-terialien der Gewerbe ſind Geld⸗) und Waaren, oderalles, was man unter dem Namen der Guͤter begreift.

Deeſes eset Ohne einen gnugſamen Vorrath dieſer Guͤter, welcher

folglich einen der Menge der Einwohner gemäaͤß iſt, ſind alſo keine

Reugſhum des bluͤhende Gewerbe moͤglich. Es wird folglich zu der

kandes voraus. Gluͤckſeligkeit der Unterthanen erfordert, daß dasLand einen gnugſamen Reichthum habe.

**) Ob zwar durch das in der erſten Einfalt der Men-ſchen gewoͤhnlich geweſene Tauſchen der Guͤter undNothwendigkeiten, die Commercien und Gewerbe ſowohl inn⸗ als außerhalb Landes allerdings gefuͤhretwerden könnten, ſo hat doch daſſelbe wegen der vie-len damit verknuͤpften Unbequemlichkeiten, nicht lan-ge ſtatt gefunden, ſondern man hat Gold und Silberzu einem allgemeinen Verguͤtungsmittel aller Guͤterangenommen, davon unten mit mehrerem gehandeltwerden wird. Gold und Silber ſind alſo eigentlichdie Hauptmaterialien der Gewerbe, ſowohl der inn-landiſchen als der auslaͤndiſchen. Das Geld aber,welches zu mehrerer Bequemlichkeit der Gewerbeerfunden iſt, damit die Unterſuchung der Feine undGuͤte des Goldes und Silbers, durch das auf demGelde bemerkte oͤffentliche Zeugniß des Regentenvermieden werden könne, iſt es nur in Anſehungder innlaͤndiſchen Gewerbe, wie wir unten mitmehrerem zeigen werden.

§. 36.

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5 Dennoch iſt der Reichthum des Landes allein zu

kandes zur einem vergnuͤgten Leben, oder der Gluͤckſeligkeit derUnterthanen nicht hinreichend. Alle Nothdurft, Be-

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