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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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100 Von den Vertheidigungsmitteln

**) Montagne ſagt, daß diejenigen, welche einem Mo-narchen weiß machten, daß er ſein Leben zum Nu-tzen des Staats wie den Kopf eines Heiligen ſpa-ren muͤßte, denſelben von ſeinem wahren Amte,welches durchaus kriegeriſch waͤre, gaͤnzlich her-unter ſetzten, und daß ein großmuͤthiger Fuͤrſtniemals leiden wuͤrde, daß man ihn mit ſolchenLehren unterhielte; und wer wollte laͤugnen, daßMontagne nicht Recht haͤtte.

§. 67.

ide elaggn Ein anderes Vertheidigungsmittel ſind die Fe-ein Vertheide ſtungen. Dieſe dienen den Feind aufzuhalten, dasgungsmittek. platte Land vor den Streifereyen zu beſchuͤtzen, unddasjenige, was man koſtbares hat, in Sicherheit zubringen; und in der That hat der Feind noch nichtviel gewonnen, wenn ſich die Feſtungen des Landesnoch nicht in ſeinen Haͤnden befinden. Da nun die-ſer Nutzen der Feſtungen nicht zu laͤugnen iſt: ſoſcheint es, daß es deſto beſſer ſey, je mehr ein Landmit denſelben verſehen iſt; und in der That findetman Laͤnder, z. E. die Niederlande, die gleichſammit Feſtungen beſaͤet ſind. Allein, ob zwar demFeinde dadurch die Eroberung des Landes ſchwer ge-macht wird: ſo kann ich doch nicht finden, daß ſiedem Staate noͤthig und vortheilhaftig ſind. IhreUnterhaltung verurſachet viele Koſten. Die Beſa-tzungen nehmen den groͤßten Theil des Kriegesheeresweg, und verhindern alſo, daß man mit keiner be-traͤchtlichen Armee im Felde erſcheinen kann. Den-noch, wenn kein genugſames Kriegesheer im Fel-de iſt: ſo helfen alle Feſtungen nichts. Es iſt keinOrt ſo feſt, der ſich nicht ergeben muͤßte, wenn derEntſatz ermangelt. Zwey oder drey wichtige Fe-ſtungen in einem Lande koͤnnen auch allen Endzweckerfuͤllen, den man von dieſen Vertheidigungsmittelnerwarten kann*).

*) Man

ees-Zelüilhüntincͤttürüut