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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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120
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Der Regentmuß auf dieGesinnungenund Nutzungender Untertha-nen aufmerk-sam seyn.

,20 Von der Aufmerksam?, des Regenten

des Hdrsaales horchten, eben nicht einschmei-cheln konnte.

tz. 88.

Endlich muß ein Regent die Gesinnungen undNeigungen der Unterthanen gegen ihn selbst, oderseine obersten Staatsbedienten, nicht ganz außer Achtlasten. Ein Monarch hat gewiß sehr viel verloren,wenn er die Liebe seiner Unterthanen nicht mehr be-sitzet. Die Stärke eines Staats beruhet hauptsäch-lich auf dem gemeinschaftlichen Vertrauen und Liebedes Regenten und der Unterthanen gegen einander(§. 2z). Wenn also der Regent eine Abneigunggegen ihn und seine Ministers*) vermerket: so mußer alles dasjenige, was darzu Anlaß giebt, sorgfäl-tig zu vermeiden suchen; und wenn ihn die Noth-wendigkeit zu Vermehrung der Abgaben und andernden Unterthanen harcfallendenMaaßregeln zwingt;so wird er wohl thun, wenn er in den Edicten undDeclarationen, ja auch zuweilen in Schriften, dieauf des Hofes Veranlassung gedruckt werden, dieseNothwendigkeit, so viel man davon bekannt werdenlassen kann, mit ausgesuchten und überzeugendenGründen vorstellen läßt. Es ist wahr, ein Mo-narch hat so leicht von dem Misvergnügen der Un-terthanen nichts zu befürchten, zumal in unsern Zei-ten. Allein, es können sich sonderbare Vorfalle er-eignen, in welchen dieses Misvergnügen allerdingsvon Folgen ist. Ueberdieß hat die Regierung mitdenkenden Wesen zu thun, deren Hochachtung oderGeringschätzung niemand, am allerwenigsten abereinem Regenten, gleichgültig seyn kann.

*) Oesters belegt das Volk den vortrefflichen Mi-nister, der zum Besten des Staats die weisesten Ein-richtungen macht, mit einen: ganz unverdientenHasse. Die Sache ist ganz natürlich. Viele ba-den