224 Von der Gruͤndung und dem Flore
dere Art gefuͤhret werden koͤnnte. Sovviel iſt gewiß,daß ſich die Schifffahrt und Seehandlung in entle-gene Welttheile, ſchwerlich auf eine andere Art anfan-gen und gruͤnden laͤßt; denn einzelne Privatperſo-nen ſetzen ihr Vermoͤgen nicht gern in ſolche Gefahr,als ſie bey einer ſo langwierigen Reiſe vor ſich ſehen.Allein, wenn der Seehandel einmal gegruͤndet und inbluͤhendem Zuſtande iſt: ſo koͤnnen ſich allerdingsUrſachen und Umſtaͤnde ereignen, die es vor denZuſammenhang des geſammten Commercienweſens,und die Wohlfahrt des Staats zutraͤglicher machen,wenn die Schifffahrt nach einer gewiſſen Weltge-gend allen Unterthanen ohne Unterſchied frey gege-ben wird, zumal wenn der Staat die Unterhaltungder Etabliſſements und Feſtungen, die einer Geſell-ſchaft gehoͤret haben, ſelbſt zu uͤbernehmen die Ko-ſten nicht ſchonet). Dieſes waͤren alſo die Mittelund Maaßregeln, um die Commercien zu gruͤnden,und in einen bluͤhenden Zuſtand zu ſetzen. Gleichwiees aber noͤthig iſt, daß viele andere Umſtaͤnde undVerfaſſungen des Staats mit dieſen Mitteln in einerguͤnſtigen Uebereinſtimmung ſtehen muͤſſen, wenn ſieanders ihre Wirkung thun ſollen: ſo wollen wir nun-mehro die Huͤlfsmittel der Commercien erwaͤgen.
*) Man muß ſogar behaupten, daß es nothwendig iſt,die Handlungsgeſellſchaften aufzuheben, wenn dieHandlung der Nation vollkommen bluͤhend gewor-den iſt. Eine Handlungsgeſellſchaft, wenn ihrFond auch noch ſo groß iſt, wird ihre Handlungallemal in einer gewiſſen Einſchraͤnkung oder we-nigſtens bey weitem nicht in ſolcher Erſtreckungtreiben, als wenn alle Kaufleute bey einem rechtbluͤhenden Zuſtande der Commercien in eine ſolcheGegend handeln, die mithin Vermoͤgen und Luſthaben, etwas zu unternehmen. Die Engellaͤnderhaben dannenhero nicht unrecht, daß ſie die Auf-hebung ihrer Handlungsgeſellſchaften ſo eifrig
wuͤnſchen.
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