im Lande.
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darunter leiden; und das Geld geht entweder größten-thcils aus dem Lande, oder es bleibt in den Händender Privatpersonen müßig liegen. Da hingegenwenn der gesammce Nahrungsstand seinen guten Zu-sammenhang hat, dergestalt, daß immer ein Ge-werbe dem andern die Hand biethet: so wird auchder Reichthum des Landes in beständiger Bewegungseyn. Die Vorsorge der Regierung muß demnachauf diesen Zusammenhang des Nahrungsstandesbeständig gerichtet seyn.
§. 246.
Wenn diese Vorsorge der Regierung gründlich und Der Regentmit gutem Erfolge geschehen soll; so muß der Re- AnzahlÄgent vor allen Dingen die Anzahl des Volkes in sei- Volkes und de»neu Landen wissen, damit er einsehen kann, ob der nützlichc/rhci-Ackerbau so beschaffen ist, diese Menge Volkes ohne lcs desselbenfremde Beyhülfe zu ernähren, und aufMkswachS Em.und theure Zeiten einen genügsamen Vorrarh zu lie-fern. Das Volk im Lande soll dannenhero wenig.sienS alle drey Jahre genau und richtig gezählet wer-den; undwennmaneinmaldieseArbeit unternimmt;so muß man diese Zählung solchergestalt einrichten,daß sie vor die Direcrion der Bevölkerung und desZusamenhangeö des NahrungSsiandes recht brauch,bar wird. Man muß dannenhero bey dieser Zäh-lung hauptsächlich aufzweyerley Umstände das Au-genmerk richten, daß nämlich 1) derjenige Theil desVolkes, der zur Zeugung und Fortpflanzung ge-schickt ist, daraus erkannt werde; und 2) daß mandie Handthierungen und Lebensarten der Menschen,und mithin den fleißigen Theil des Volkes, der inden Nahrungsstand am meisten Einfluß hat, dar-aus einsehen kann. Ich habe eine Tabelle verferti-get, welche meines Erachtens diesen doppelten End-zweck genugsam erfüllet *), und deren Mittheilung
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