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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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zu xs§. 261.262. im I Theile,

Tabelle

derer in der Stadt lebenden Menschen nach ihrem Mer, Geschlecht md Handthierungen, wie solche am i Januarii 1757 befunden worden.

Kinder von 1 ^bis 12 Jahren.

Namen derStadt-VierteloderGaffen.

mcknnli-

chenGe-

schlechts

meibli-

chenGe-

schlechts

Peters-

Viertel.

Nicolai-

Viertel.

Pauli-

Viertel.

Crcuz-

Viertel.

Stnnma

der Ledensarten u. Hand '^ chieriwgen. ^

Summen

der Geschlechter-

Summen

der verschiedenen Alter. !

Personen von iz bisi8 Jahren.

männlichen

Geschlechts

weiblichen

Geschlechts

K

Personen von 19 bis ,24 Jahren.

männlichen Ge-schlechts

weiblichen

Geschlechts

Personen von 2; bis z6 Jahren.

männlichen Geschlechts

äbansväter

D

unercibtirre

A',s

K

weidlichen Ge-schlecht«.

Personen von z-? bis 50 Jahren.

Personen von 51 bis 65 Jahren.

männlichen Geschlechts

6

sich

selbst

näh-

rende

HauSväter

unecablirre

V)

Ä;

>-

L4

6

weiblichen Ge-schlechts

männlichen Geschlechts

sich

selbst

näh-

rende

Hausväter

unetablirte

T

ÄS

tz)

L

T

weiblichen Ge-schlechts

ÄS

6

sich

selbst

näh-

rende

Personen von 66bis ZoJahren.

männlichen^ weiblichenGelchl. jl Geschlechts

N

N

chenGe,

schlechis

Pers. v. 8l disjrooJ. u.drnb.

männli-ttweibll-

chenGe

schlechtS