und Handwerks - Mefm. ZQ7
werden können, wenn die Regierung mit einemwahren Eifer erfüllet ist, die Circulation des Gel»deö und die Nahrung im Landezu befördern.
§. 29z.
Um aber dergleichen Manufacturen und Fabrikenanzulegen, und denselben einen guten Fortgang zu mn die vorhinverschaffen: so müssen zuförderst diejenigen allgemein N^benen^nen Mittel angewendet werden, die wir schon oben und Fabrikenzu Bevölkerung der Länder, und zu Gründung der AEen^ ^auswärtigen Commercien angepriesen haben, näm-' lich eine gelinde Regierung, Freyheit in der Reli-gion und in unschuldigen oder gleichgültigen Hand»lungen. Besonders aber muß der Hof in dem Rufestehen, daß er eine Achtung vor wahre Verdiensteund Geschicklichkeiten habe, und dieselben ohneNe.benabsicht und ohne das Schicksal derselben von derHofgunst, der Partheylichkeit und der Verleumdungabhängen zu lassen, zu belohnen pflege. Es mußbekannt seyn, daß man in diesem Lande vor dieFremden genügsamen Betracht habe, und solchevon dem Neid und der Miögunst der Einheimischennicht unterdrücken lasse. Wenn ein Land eine sol»che Beschaffenheit hat, so braucht der Hof seinenVors. h, allerley neue Manufacturen und Fabrikenanzulegen, nur zm-äußern: so werden sich eine Mengegeschickter Fremden einstnden, die unter weiser Di-rektion des Hofes mit Anziehung der innlandischenähnlichen Handwerke mit allen solchen Anstalten garbald zu Stande kommen werden.
§. 294.
Man muff aber auch diejenigen, sowohl Fremde Man muß diealk Einheimische, die dergleichen neue Manufactu sich"'unse-ren und Fabriken anlegen wollen, und nach qenugsa- brikammmer Prüfung dazu geschickt befunden worden, mit stützen."^'
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