und des Bettelns. 321
§. Z09.
Der Staat ist also allerdings befugt, alle dien.liehe Mittel und Maaßregeln zu ergreifen, um derFaulheit und dem Müßiggänge zu steuren. Viel-leicht würde es zu diesem Endzwecke nicht undienlichseyn, wenn die Regierung gewisse Aufseher verord-nete, vor welchen alle diejenigen, welche nicht in An-sehung ihrer Bedienungen, oder ihres bekannten Ver.mögens und Gewerbes, davon auszunehmen wären,Rechenschaft geben müßten, wovon sie sich ernähren;besonders aber waren diejenigen von diesen Aufsehernzu ermähnen, und endlich mit Leibesstrafe, oder ei-ner gewissen Art der Schande zu belegen, deren Faul-heit, Müßiggang und unordentliches Leben offenbarvor Augen läge. Rom hat sich so lange sehr wohlbefunden, als es vermittelst seinerSittennchtkreineähnliche Einrichtung hakte; und in S-na und Per-sien findet noch heur zu Tage eine Untersuchung statt,die mir der hier vorgeschlagenen viel übereinstimmen-des hak.
§. ZM.
Jedoch ein viel wirksameres Mittel die Faulheitund den Müßiggang auszurotten, ist eine bessere Ein-richtung der K'.nderzucht. Hierdurch muß vornehm,lich ein Genie zu de^Eommei cien und Gewerben inden Gemüthern der Minder, die hernach das Volkausmachen, hervor gebracht werden (§.192). Mansollte demnach in den niedern Schulen die Kindermitden Grundsätzen und Begriffen der Ehr und Red-lichkeit erfüllen, man sollte ihnen den Fleiß, als dierühmlichste Eigenschaft eines Mitgliedes des gemei-nen Wesens, vorbilden, und man sollte sie von denPflichten unterrichten, die sie einmal als Hausvaterund Bürger des Landes zu beobachten haben. Daauch viele Aeltei n, aus übertriebener Zärtlichkeit, ei.Sraarsw. l-TH. T ne
Vorschlag vonAufsehern, dieuntersueven,wovon sich je-dermann näh-ret, als ein Mit»tel midcr denMüßiggang.
Eine bessereKmdcrzucht iiigleichfalls eindienlichesMittel.