502 Von der Wirthſchaft
daß die Waare nicht ſo guten Preißes gegeben wer-den kann, als es zu dem guten Abgange noͤthig iſt.So muͤſſen z. E. alle Arten von Manufacturen ihreeigenen Faͤrbereyhen haben; denn die Farbe kannalsdenn viel wohlfeiler geleiſtet werden, als wennman ſich hierzu der beſondern Faͤrber bedienet, welchedie Faͤrberey als ihr eigenes Gewerbe treiben. Nacheben dieſer Grundregel muͤſſen diejenigen Fabrikantenund Handwerker, die im Feuer arbeiten, ihr Hand-werksgeraͤthe ſo viel als moͤglich ſelbſt zu verfertigenſuchen, damit davor kein Geld ausgegeben werde.Wenigſtens muß man bey allen großen Fabriken ſol-che Kuͤnſtler und Arbeiter ſelbſt in Dienſte nehmen,die alle darzu noͤthige Geraͤthſchaften auf Koſten derFabriken zu verfertigen im Stande ſind.
§. 488.
Man mußzſein Vornehmlich aber koͤmmt der gluͤckliche Fortgangnen guten Ruf eines Stadtnahrungsgewerbes auf den guten Rufzu feten ſucen. an, worinnen der Eigenthuͤmer ſolches zuſetzen weiß.
Dieſer gute Ruf entſteht hauptſaͤchlich aus zweyerleyUrſachen. Die erſte koͤmmt auf die Beſchaffenheitder Waaren, und die andere auf das Betragen desEigenthuͤmers und ſeiner Gehuͤlfen gegen andere Leu-te an. Die Waaren naͤmlich muͤſſen alle moͤglicheGuͤte, Tuͤchtigkeit und Zierlichkeit haben; und da-bey in einem guten Preiße gegeben werden koͤnnen,worzu die geſchickte Verbindung der Mittel gar vielbeytraͤgt. Der Eigenthuͤmer und ſeine Leute abermuͤſſen gegen alle diejenigen, mit welchen ſie ſowohlim Einkauf als Verkauf zu thun haben; wie nichtweniger gegen alle andere Menſchen, ein ehrliches,hoͤfliches, leutſeliges und gefaͤlliges Bezeugen beob-achten, und ſich gleichſam in alle Leidenſchaften,Neigungen und Gemuͤthsarten der Menſchen zu ſchi-cen wiſſen. Viele Gewerbe treibende Perſonen brin-gen